Detail

Z-54.3-503

Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider Klasse II, einem Abscheider Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem integrierten Schlammfang und einer integrierten und erforderlichenfalls einer separaten Probenahmestelle NEUTRApro

Ausgestellt für:
Mall GmbH
Hüfinger Straße 39 -45
78166 Donaueschingen-Pfohren

  • abZ Neubescheid

    gültig vom 08.06.2016 bis 10.04.2020

  • abZ Neubescheid

    gültig vom 07.06.2011 bis 07.06.2016