Ihre Suche nach »2036«
9 Suchergebnisse
Eintrag 1 - 9 von 9
- 1
-
Gut zu wissen: Die Übergangsregeln im ETA-Verfahren
02.04.2025
ETA? Die gute Nachricht zuerst: Die große Mehrzahl der bestehenden ETAs kann noch bis zum 9. Januar 2036 als Grundlage für die CE-Kennzeichnung von innovativen Bauprodukten genutzt werden. Im Einzelnen gelten [...] Amtsblatt der Europäischen Kommission bekanntgemacht wurde, kann sie regulär bis einschließlich 8. Januar 2036 als Grundlage für die CE-Kennzeichnung herangezogen werden. Tipp : Den Stand der Bekanntmachung von -
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
bis 135 StrlSchG). Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBI. I, S. 2034, 2036) konkretisiert das Strahlenschutzgesetz. Bestimmungspflicht Sie als Hersteller/Inverkehrbringer von -
Übergangsregelungen für das ETA-Verfahren
(BauPVO 2011) im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht wurde, kann sie regulär bis 9. Januar 2036 als Grundlage für die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung herangezogen werden, und zwar weiterhin [...] Januar 2031 zur Ausstellung von ETAs genutzt werden. Entsprechende ETAs können längstens bis 9. Januar 2036 zur CE-Kennzeichnung verwendet werden ( s. auch Frage 10 ). 9 Welchen Status haben ETA und EAD künftig -
Europäische Kommission äußert sich zum "neuen" ETA-Verfahren
14.11.2024
it der novellierten Verordnung) weiter genutzt werden. Darauf basierende ETAs sogar bis 9. Januar 2036 (10 Jahre nach Anwendbarkeit der novellierten Verordnung). Eine Ausnahme greift, wenn ein EAD durch -
Knapp gefasst: Kurzberichte über Forschungsvorhaben von bauaufsichtlichem Interesse
10.03.2023
und durch Müller-BBM bearbeitete Forschungsvorhaben „Schallschutz gegen Außenlärm“ (AZ P 52-5-5.125-2036/19) abgeschlossen. Es wird darin vorgeschlagen, zukünftig die Anforderung und den Nachweis des Sc -
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
bis 135 StrlSchG). Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBI. I, S. 2034, 2036) konkretisiert das Strahlenschutzgesetz. Rechtsgrundlagen Richtlinie 2013/59/Euratom (73 Seiten ) -
Beton
Betontechnologie -
Bauforschungsberichte
Stands der Technik als Grundlage für bauaufsichtliche Regelungen Förderkennzeichen: P 52-5-5.125-2036/19, Projektlaufzeit: 01/2019 - 03/2021, Bericht Nr. M143131/02, Fassung 01/2021 Meier, Andreas(Bearbeiter) -
Andere Verankerungen und Befestigungen in Beton und Mauerwerk
Hierunter fallen z.B. nachträgliche Bewehrungsanschlüsse, Innengewindeanker, Sandwichplattenanker, Seilschlaufensysteme, Fassadenplattenanker, Sanieranker, Schubverbinder, Porenbetonanker oder Schrägs
Eintrag 1 - 9 von 9
- 1