Hochladen der XML-Kontrolldatei
Am 28. Juli 2026 ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 226). Das Gesetz sieht ein stufenweises Inkrafttreten vor.
Mit Wirkung zum 29. Juli 2026 wurde bereits das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und die bisher nach § 85 Abs. 1 Nr. 15 GEG erforderliche Angabe zur Art der genutzten erneuerbaren Energien im Energieausweis gestrichen. Daraufhin wurden bislang noch keine neuen Muster für Energieausweise gemäß § 85 Abs. 8 GModG im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Aktuell gelten weiterhin die bestehenden Muster für Energieausweise nach GEG-2024 und das aktuelle Schema GEG-2024 (Kontrollsystem-GEG-2024_V1_0).
Die Änderungen zu den Angaben im Energieausweis und Änderungen für die Berechnungsgrundlagen treten erst zum 1. Januar 2027 in Kraft. Eine technische Anpassung des Registriersystems ist daher zum
1. Januar 2027 vorgesehen.
Die XML-Kontrolldatei wird i. d. R. in Ihrem Projektordner erstellt. Über eine Schnittstelle wird die Registriernummer an die Software übermittelt. Das Generieren eines Ausweises in Form eines PDFs bzw. das Erstellen einer XML-Kontrolldatei erfolgt ausschließlich durch die Software.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den Softwareanbieter.
Bei Fehlversuchen des Hochladens erhalten Sie eine E-Mail. Wenden Sie sich bitte mit dem von uns zugesandten Fehlerprotokoll (im Anhang der E-Mail) direkt an Ihren Softwareanbieter.
Es obliegt der Verantwortung des Ausstellers, dass die genutzte Software die Erstellung einer XML-Kontrolldatei nach aktuellem Schema ermöglicht.
Die angeforderten Daten sind gemäß § 99 Abs. 6 Satz 3 GEG in elektronischer Form zu übermitteln. Zur Übermittlung der angeforderten Daten an die Kontrollstelle ist der Aussteller des Energieausweises gemäß § 99 Abs. 6 Satz 2 GEG gesetzlich verpflichtet.
Eine XML-Kontrolldatei ist innerhalb von drei Wochen nach der Anforderung auf dem Benutzerkonto hochzuladen. Eine Fristverlängerung kann in der Datenbank grundsätzlich nicht hinterlegt werden.
Laden Sie die angeforderte XML-Kontrolldatei schnellstmöglich direkt über das Benutzerkonto hoch.
Automatisch: Es können ggf. Voreinstellungen in der Software getroffen werden, dass bei Anforderung einer XML-Kontrolldatei diese gleich automatiosch hochgeladen wird.
Manuell: Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto bei der GEG-Registrierstelle ein. Klicken Sie ganz links in der ersten Spalte neben der entsprechenden Registriernummer auf den Button "XML". Wählen Sie über den Dialog die XML-Kontrolldatei auf Ihrem Computer aus und beenden Sie das Hochladen durch das Speichern mit dem Häkchen.
- Manuelles Hochladen der XML-Kontrolldatei (3 Seiten ) Stand: Juni 2021
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat die zentrale Bereitstellung und den Support seiner bisherigen klassischen Druckapplikationen für Energieausweise zum Jahresende 2025 beendet.
Seit Januar 2026 löst eine Open-Source-Version des Headless-Modus die alten Ausführungen ab für zertifizierte Softwarehersteller.