Stichprobenkontrolle
Die Stichprobenziehung erfolgt automatisiert und per Zufallsalgorithmus über alle Ausweise mit festgelegtem Mindestanteil pro Ausweisart und Gebäudetyp pro Bundesland.
Der Umfang und die Intensität der Prüfung variieren je nach Kontrollstufe. Die jeweilige Prüftiefe ist in § 99 Abs. 4 GEG festgelegt.
Je nach Kontrollstufe (1–3) werden kontrolliert:
die Eingabe-Gebäudedaten, die zur Ausstellung des Ausweises verwendet wurden,
die im Ausweis angegebenen Ergebnisse sowie die Modernisierungsempfehlungen,
ggf. werden die Daten zudem mit den Gebäudedaten vor Ort verglichen.
Die ausgestellten Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen werden gemäß § 99 GEG stichprobenartig kontrolliert.
Die Kontrolle der Stufe 1 für Energieausweise erfolgt rein elektronisch und automatisiert beim DIBt. Dazu muss die angeforderte XML-Kontrolldatei nach einem definierten XML-Kontrolldateischema in das GEG-Benutzerkonto hochgeladen werden.
Das DIBt informiert nicht über das Ergebnis der elektronischen Prüfung in der Stufe 1.
Die Kontrollen der Stufen 2 und 3 für Energieausweise und die Kontrollen für Inspektionsberichte für Klimaanlagen gemäß § 99 GEG werden nicht vom DIBt, sondern von den Kontrollstellen des Landes durchgeführt. Welche Unterlagen dafür einzureichen sind, erfahren Sie von der jeweils zuständigen Kontrollstelle des Landes.