Gebührenbescheide
Bei dem von uns auf elektronischem Wege versandten Zahlungsdokument handelt es sich nicht um eine "Rechnung" (i. S. d. UstG), sondern um einen öffentlich-rechtlichen Gebührenbescheid, der einen Verwaltungsakt darstellt und den hierfür geltenden Regelungen unterliegt. Aus diesem Grund ist in den Gebühren keine Mehrwertsteuer enthalten.
Alle angeforderten Gebührenbescheide werden sofort nach Anforderung an die hinterlegte E-Mail-Adresse der Nutzerinnen und Nutzer gesendet und sind auf dem GEG-Benutzerkonto unter dem Button “Abrechnungsarchiv” eingestellt und können dort auch erneut runtergeladen werden.
Eine Änderung der Daten auf dem Gebührenbescheid kann aus buchhaltungstechnischen Gründen nicht mehr erfolgen. Diese Daten haben die Nutzerinnen und Nutzer selbständig bei uns hinterlegt.
Bei der GEG-Registrierstelle handelt es sich um ein reines Onlineportal.
Änderungen der Benutzerdaten bzw. der Organisationseinheit (z. B. Änderung E-Mailadresse oder Adressänderung) können über das Benutzerkonto -> Benutzerdaten selbstständig geändert werden.
Bitte halten Sie Ihre hinterlegen Daten immer aktuell.
Die Nutzerinnen und Nutzer können auf dem persönlichen GEG-Benutzerkonto unter dem Button "Benutzerdaten" eine separate E-Mailadresse für die Gebührenbescheide (Rechnungsadresse angeben) hinterlegen.