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Kontingent

Eine Bestellung von Kontingenten an Registriernummern per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.

Das Kontingent kann ausschließlich über das GEG-Benutzerkonto erworben werden. Innerhalb des GEG-Benutzerkontos kann über den Button "Kontingent erweitern" (oben links) eine Bestellung ausgelöst werden. 

Die Anzahl an Kontingenten (zwischen 1 und 200) und die Zahlungsweise kann danach ausgewählt werden.

Es kann zwischen den Zahlungsmitteln der Kreditkarte (MasterCard, Visa/Visa Electron), PayPal oder der Überweisung gewählt werden.

Bei Bezahlung per PayPal oder Kreditkarte steht das Kontingent sofort zur Verfügung, bei Bezahlung per Überweisung erst mit Zahlungseingang (in der Regel fünf bis sechs Werktagen).  

Für den Bezug von Registriernummern fallen Gebühren von derzeit 6,90 € je Registriernummer an.

Es handelt sich dabei um Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung eines Antrages und die Erteilung einer Registriernummer für Energieausweise/Inspektionsberichte, die nach § 4 der Satzung des DIBt erhoben werden. Der Betrieb des Onlinesystems unterliegt einer ständigen technischen Wartung und Sicherung zur Verwaltung der Daten. 

Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald das Kontingent freigeschaltet und ein Bezug der konkreten Registriernummer möglich ist.

Das Kontingent an Registriernummern wird bereitgestellt, sobald der Online-Bestellvorgang einschließlich Zahlung fehlerfrei abgeschlossen ist. 

Bei Bezahlung per Überweisung erfolgt die Bereitstellung nach Eingang der Zahlung beim DIBt (in der Regel fünf bis sechs Werktage).

Alternativ können Sie Ihren Kontingentstand jederzeit in Ihrem Benutzerkonto überprüfen. Sobald das Kontingent freigegeben wurde, erhöht unter "Ihr Kontingent: __" (oben links) die Anzahl der verfügbaren Registriernummern.

Es kann keine elektronische Zuordnung und damit keine Freischaltung des angeforderten Kontingents erfolgen. Sofern möglich, ordnen wir die Zahlung manuell zu und informieren Sie darüber. Die Freischaltung des Kontingents kann sich dadurch verzögern. Beträge, die nicht zugeordnet werden können, werden zurücküberwiesen. 

Bei einer doppelten Bezahlung auf eine Vorgangsnummer bzw. ein Kassenzeichen erfolgt automatisch eine Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrages.