Brandschutz-Putzbekleidungen, Brandschutzplatten
Brandschutz-Putzbekleidungen erhöhen durch ihre wärmedämmende Wirkung die Feuerwiderstandsdauer der damit bekleideten Bauteile. Diese Putzbekleidungen bestehen aus einem Trockenmörtel, der mit Wasser angemacht und in einer oder mehreren Lagen auf Stahl- oder Betonbauteilen aufgetragen wird, und einem Haftvermittler. Dabei entsteht eine biegesteife, wärmedämmende Schicht.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Brandschutz-Putzbekleidungen, die wesentlich von DIN 4102-4 oder hinsichtlich ihrer Zusammensetzung von DIN 18550 abweichen.
Für Brandschutz-Putzbekleidungen, für die eine Beschreibung nach EN 998 nicht ausreicht, können Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.