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Brandschutzgewebe

Brandschutzgewebe mit dämmschichtbildender Beschichtung werden für die Umhüllung elektrischer Leitungen und Leitungsanlagen eingesetzt, um deren Brandverhalten zu verbessern bzw. die Brandentstehung an diesen Leitungen und Leitungsanlagen zu be- und die Brandweiterleitung verhindern.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Die Ausführung von mit Brandschutzgeweben umhüllten elektrischen Leitungen und Leitungsanlagen ist eine ungeregelte Bauart. Das DIBt erteilt hierfür allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), in denen die Anwendung der mit einem dämmschichtbildenden Baustoff beschichteten Brandschutzgewebe zur Umhüllung elektrischer Leitungen und Leitungsanlagen spezifiziert wird, i.d.R. in Kombination mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) für regelungsbedürftige Komponenten der Bauart.

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung dient dem Nachweis, dass die mit dem Brandschutzgewebe umhüllten Leitungen und Leitungsanlagen

  • die Anforderungen an schwerentflammbare Baustoffe erfüllen und ggf. eine geringe Rauchentwicklung zeigen und/oder
  • die Brandentstehung an diesen Leitungen und Leitungsanlagen behindern und die Brandausbreitung verhindern.

Neben den Bestimmungen der abZ/aBG sind die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung und der einschlägigen Leitungsanlagenrichtlinie sowie die erforderliche Montageanleitung des abZ/aBG-Inhabers zu beachten.

Einschlägige bekannt gemachte Technische Baubestimmungen:

  • Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 2
  • MVV TB, Teil A 2.2, lfd. Nr. A 2.2.1.2 (Anhang 4) "Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnungen der Klassen, Verwendung von Bauprodukten, Anwendung von Bauarten"
  • Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR)

pdf-Datei Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) (8 Seiten ) Fassung: 10.2.2015 (Redaktionsstand 5.4.2016); Amtliche Mitteilungen 2016/2 (Ausgabe: 11. Oktober 2016); Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz; DIBt (Hrsg.)

Die Nachweisführung erfolgt aufgrund von DIBt-internen Festlegungen nach Beratung in den zuständigen Sachverständigenausschüssen "Brandverhalten von Baustoffen" und "Brandverhalten von Bauteilen – Sonderbauteile". Antragsteller werden im Rahmen des Verfahrens näher informiert.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen. 

Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
    • z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
    • z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
  • Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
    • z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
    • z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
  • Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
    • insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
  • Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
  • Kontaktmöglichkeiten
    • gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift

Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.

Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular: