Brandschutzgewebe
Brandschutzgewebe mit dämmschichtbildender Beschichtung werden für die Umhüllung elektrischer Leitungen und Leitungsanlagen eingesetzt, um deren Brandverhalten zu verbessern bzw. die Brandentstehung an diesen Leitungen und Leitungsanlagen zu be- und die Brandweiterleitung verhindern.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die Ausführung von mit Brandschutzgeweben umhüllten elektrischen Leitungen und Leitungsanlagen ist eine ungeregelte Bauart. Das DIBt erteilt hierfür allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), in denen die Anwendung der mit einem dämmschichtbildenden Baustoff beschichteten Brandschutzgewebe zur Umhüllung elektrischer Leitungen und Leitungsanlagen spezifiziert wird, i.d.R. in Kombination mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) für regelungsbedürftige Komponenten der Bauart.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung dient dem Nachweis, dass die mit dem Brandschutzgewebe umhüllten Leitungen und Leitungsanlagen
- die Anforderungen an schwerentflammbare Baustoffe erfüllen und ggf. eine geringe Rauchentwicklung zeigen und/oder
- die Brandentstehung an diesen Leitungen und Leitungsanlagen behindern und die Brandausbreitung verhindern.
Neben den Bestimmungen der abZ/aBG sind die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung und der einschlägigen Leitungsanlagenrichtlinie sowie die erforderliche Montageanleitung des abZ/aBG-Inhabers zu beachten.
Einschlägige bekannt gemachte Technische Baubestimmungen:
- Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 2
- MVV TB, Teil A 2.2, lfd. Nr. A 2.2.1.2 (Anhang 4) "Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnungen der Klassen, Verwendung von Bauprodukten, Anwendung von Bauarten"
- Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR)
Die Nachweisführung erfolgt aufgrund von DIBt-internen Festlegungen nach Beratung in den zuständigen Sachverständigenausschüssen "Brandverhalten von Baustoffen" und "Brandverhalten von Bauteilen – Sonderbauteile". Antragsteller werden im Rahmen des Verfahrens näher informiert.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 10. April 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
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Umhüllungen von elektrischen Leitungen und Leitungsanlagen mit dem Brandschutzgewebe "System G+H PYROMENT KVB 2000" | G+H Isolierung GmbH Leuschner Straße 2 97084 Würzburg | Z-56.217-3547 |
Z:
02.12.2020 G: 02.12.2025 |
Umhüllung elektrischer Leitungen und Leitungsanlagen mit dem dämmschichtbildenden Baustoff "Hapuflam Brandschutzrüstung" | Dämmstoff-Fabrik Klein GmbH Neuweg 1-4 67308 Bubenheim | Z-56.217-3560 |
Z:
21.07.2023 G: 21.07.2028 |
Umhüllungen von elektrischen Leitungen und Leitungsanlagen mit dem dämmschichtbildenden Baustoff "Hapuflam Brandschutzgewebe" | Dämmstoff-Fabrik Klein GmbH Neuweg 1-4 67308 Bubenheim | Z-56.217-3569 |
Z:
10.11.2022 G: 10.11.2027 |
Umhüllungen von elektrischen Leitungen und Leitungsanlagen mit dem Brandschutzgewebe "DG-CR LS" | FLAMRO Brandschutz-Systeme GmbH Am Sportplatz 2 56291 Leiningen | Z-56.217-3594 |
Z:
29.06.2022 G: 17.06.2025 |
Umhüllungen von elektrischen Leitungen und Leitungsanlagen mit dem Brandschutzgewebe "PYROWRAP Wet FSB-WLS" | OBO Bettermann Produktion Deutschland GmbH & Co. KG Hüingser Ring 52 58710 Menden | Z-56.217-3600 |
Z:
16.06.2020 G: 17.06.2025 |
Umhüllungen von elektrischen Leitungen und Leitungsanlagen mit dem Brandschutzgewebe "Würth KB SR" | Adolf Würth GmbH & Co. KG Reinhold-Würth-Straße 12-17 74653 Künzelsau | Z-56.217-3602 |
Z:
16.06.2020 G: 17.06.2025 |