Bauprodukte Detail
Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen
Ein Feuerschutzabschluss im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen ist ein Bauprodukt zur Sicherung von Brandabschnitten. Der Abschluss besteht im Wesentlichen aus beweglichem Element (Klappen- oder Schieberblatt) und Festfeld, jeweils ggf. mit Aussparungen für die Fördertechnik, sowie Führungselementen und Schließeinrichtung.
Führen Förderanlagen durch feuerhemmende oder feuerbeständige innere Wände oder Decken, müssen die dafür benötigten Öffnungen mit feuerwiderstandsfähigen Abschlüssen versehen werden, die im Brandfall den Übertritt von Feuer und ggf. Rauch für eine angemessene Zeit verhindern.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) in Verbindung mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) (sogennanter "Kombi-Bescheid"). Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Grundlage für die Erteilung von abZ/aBG sind insbesondere Prüfnachweise nach DIN 4102-5 (Feuerwiderstand) und DIN 4102‑18 (Dauerfunktion).
Grundlage für die Erteilung von Europäischen Technischen Bewertungen ist das unten genannte Europäische Bewertungsdokument (EAD).
Für die Errichtung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen im Zuge getrennter Förderanlagen (die Fördertechnik ist im Schließbereich des jeweiligen Abschlusses unterbrochen) erteilt das DIBt seit Januar 2021 allgemeine Bauartgenehmigungen. Als Abschlüsse werden dabei Feuer- und Rauchschutzabschlüsse nach DIN EN 13241 in Verbindung mit DIN EN 16034 mit Leistungserklärung verwendet. Die Bauart nach diesen Bescheiden darf nur angewendet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
- Der Abschluss muss mindestens der Feuerwiderstandsklasse EI290 gemäß DIN EN 13501‑2 entsprechen.
- Der Abschluss muss als planmäßig offener Abschluss (in der Grundstellung offenstehend und im Brandfall schließend) verwendet werden.
- Der Abschluss muss mit einer für diesen Abschluss geeigneten Feststellanlage (Feststellanlage für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen) ausgeführt werden, deren Anwendbarkeit durch eine allgemeine Bauartgenehmigung nachgewiesen ist.
- Der Abschluss muss fußbodengleich eingebaut werden.
- Die Förderbahnen müssen im Schließbereich des Schieberblattes unterbrochen sein.
- Der Abschluss muss mit dauerhaft gespeicherter mechanischer Energie geschlossen werden.
- Es muss sichergestellt sein, dass das Schließen des Abschlusses nicht durch Fördergut behindert wird.
- Es muss sichergestellt sein, dass der geschlossene Abschluss nicht durch Fördergut beschädigt werden kann.
- Der Abschluss darf nur in Wände im Inneren von baulichen Anlagen eingebaut werden.
Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2020/1, insbesondere Anhang 4, Abschnitt 5.2
Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen dürfen nur von Unternehmen errichtet werden, die als Nachweis ihrer Fachkunde eine entsprechende Bestätigung des abZ/aBG-Inhabers bzw. ETA-Inhabers vorlegen können.
Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen müssen mit einer dafür geeigneten Feststellanlage ausgestattet sein. Nach dem betriebsfertigen Einbau der Feststellanlage am Anwendungsort ist deren einwandfreie Funktion im Zusammenwirken mit dem Feuerschutzabschluss und der Förderanlage zu prüfen (einschließlich Prüfung der ggf. angebrachten Sensoren zur Schließbereichsüberwachung). Diese Abnahmeprüfung ist durch eine Überwachungsstelle nach Teil V des Verzeichnisses der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen; lfd. Nr. 11 durchzuführen.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten ) Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: Januar 2018
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. | ausgestellt am |
---|---|---|---|
ECClos-S | Stöbich Brandschutz GmbH Pracherstieg 6 38644 Goslar DEUTSCHLAND | ETA-16/0835 |
04.01.2017 |
"GCC" | Stöbich Brandschutz GmbH Pracherstieg 6 38644 Goslar DEUTSCHLAND | ETA-16/0851 |
03.08.2017 |
BR 100 EU | gte Brandschutz GmbH Seestraße 10 14974 Ludwigsfelde DEUTSCHLAND | ETA-16/0852 |
22.06.2022 |
abs EI SLIDE | abs Sicherungstechnik GmbH & Co. KG Robert-Koch-Straße 19b 55129 Mainz DEUTSCHLAND | ETA-16/0938 |
27.04.2018 |
"ECClos-Q" | Stöbich Brandschutz GmbH Pracherstieg 6 38644 Goslar DEUTSCHLAND | ETA-17/0985 |
16.05.2018 |
"Vulcanus" | JANSEN TORE GmbH & Co. KG Am Wattberg 51 26903 Surwold DEUTSCHLAND | ETA-18/0152 |
26.08.2020 |
BR 104 EU | gte Brandschutz GmbH Seestraße 10 14974 Ludwigsfelde DEUTSCHLAND | ETA-18/0297 |
22.06.2022 |