Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung mit Zubehör
Ein feuerwiderstandsfähiger Abschluss besonderer Bauart und Verwendung ist eine Bauart zur Sicherung von Brandabschnitten, im Wesentlichen bestehend aus einer Absperrvorrichtung, die in feuerwiderstandsfähige raumabschließende Bauteile eingebaut wird, einer Rauchauslöseeinrichtung und Abschlussgittern.
Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung sind keine Feuerschutzabschlüsse und keine Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung in Lüftungsleitungen (Brandschutzklappen).
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt hat für diese Abschlüsse bis 2017 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) erteilt (teilweise mit Produktregelungen).
Seit Juli 2017 werden für entsprechende Bauarten aufgrund der geänderten Musterbauordnung allgemeine Bauartgenehmigungen erteilt. Ggf. erforderliche Produktregelungen werden in eigenständigen Verwendbarkeitsnachweisen (allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen) vorgenommen.
Als Absperrvorrichtung können Brandschutzklappen nach EN 15650 mit entsprechender Leistungserklärung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) verwendet werden. Anderenfalls sind Nachweise über Feuerwiderstandsprüfungen auf der Grundlage eines mit dem DIBt abgestimmten Prüfplans in Anlehnung an DIN 4102-5 erforderlich.
Als Rauchauslöseeinrichtung können Rauchauslöseeinrichtungen für Brand- und Rauchschutzklappen mit abZ verwendet werden. Anderenfalls sind Nachweise über die Funktionsfähigkeit auf der Grundlage eines mit dem DIBt abgestimmten Prüfplans erforderlich.
Die Abschlussgitter auf beiden Seiten der Absperrvorrichtung müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen mit einer Maschenweite ≤ 20 mm x 20 mm bei einer Stegbreite von 2 mm bestehen.
Bezüglich der Anwendung sind unter anderem die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Ausgabe 2020/1 Abschnitt A 2.1.3.3.1 zu beachten:
„Dürfen Überströmöffnungen in raumabschließenden Wänden ausgeführt werden, müssen die Verschlüsse dieser Öffnungen mit einer Rauchauslöseeinrichtung versehen sein und mindestens bei Zugrundelegung des Normbrandes nach DIN 4102‑2:1977-09 den Durchtritt von Feuer und Rauch entsprechend der Feuerwiderstandsdauer der raumabschließenden Wände verhindern. Zur Erfüllung dieser Anforderungen ist die unter lfd. Nr. A 2.2.1.2 genannte Technische Regel zu beachten. In Ermangelung einer allgemein anerkannten Regel der Technik für die Planung, Bemessung und Ausführung unter Verwendung dieser Verschlüsse ist ein Nachweis gemäß § 16a MBO erforderlich.“
Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung können eingesetzt werden, wenn im Rahmen von Lüftungsplanungen Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Innenwänden zum Zwecke der Luftnachströmung notwendig sind, die im Brandfall geschlossen werden müssen. Über die Zulässigkeit der Öffnungen entscheidet die Bauaufsichtsbehörde, z.B. als Abweichung oder im Zusammenhang mit der Genehmigung des Brandschutzkonzepts.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
---|---|---|---|
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss "BKA-Ü" besonderer Bauart und Anwendung | Schako-Ferdinand Schad KG 88605 Meßkirch | Z-6.50-2012 |
Z:
27.12.2019 G: 02.01.2025 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss "BKI-Ü" besonderer Bauart und Anwendung | Strulik GmbH Neesbacher Straße 15 65597 Hünfelden-Dauborn | Z-6.50-2083 |
Z:
27.12.2019 G: 02.01.2025 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss "BR-Ü" besonderer Bauart und Anwendung | Strulik GmbH Neesbacher Straße 15 65597 Hünfelden-Dauborn | Z-6.50-2084 |
Z:
27.12.2019 G: 02.01.2025 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss "BK-326-Ü" besonderer Bauart und Anwendung | Strulik GmbH Neesbacher Straße 15 65597 Hünfelden-Dauborn | Z-6.50-2092 |
Z:
27.12.2019 G: 02.01.2025 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss "BKU-Ü" besonderer Bauart und Anwendung | Strulik GmbH Neesbacher Straße 15 65597 Hünfelden-Dauborn | Z-6.50-2093 |
Z:
27.12.2019 G: 02.01.2025 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss "Ü-FK (Baureihe OR32) / Ü-FK (Baureihe OR4)" besonderer Bauart und Anwendung | Wildeboer Bauteile GmbH Marker Weg 11 26826 Weener | Z-6.50-2132 |
Z:
09.08.2023 G: 02.01.2025 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss "Ü-FR (Baureihe OR32) / Ü-FR (Baureihe OR4)" besonderer Bauart und Anwendung | Wildeboer Bauteile GmbH Marker Weg 11 26826 Weener | Z-6.50-2133 |
Z:
09.08.2023 G: 02.01.2025 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss Typ "FKS" besonderer Bauart und Anwendung | TROX GmbH Heinrich-Trox-Platz 47504 Neukirchen-Vluyn | Z-6.50-2231 |
Z:
13.12.2019 G: 16.12.2024 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss Typ "FKRS-EU" besonderer Bauart und Anwendung | TROX GmbH Heinrich-Trox-Platz 47504 Neukirchen-Vluyn | Z-6.50-2516 |
Z:
28.07.2020 G: 28.07.2025 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss Typ "FK2" besonderer Bauart und Anwendung | TROX GmbH Heinrich-Trox-Platz 47504 Neukirchen-Vluyn | Z-6.50-2540 |
Z:
05.02.2021 G: 28.07.2025 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss Typ "FDMQ-U" besonderer Bauart und Anwendung | MANDÍK, a.s. Dobrísská 550 267 24 HOSTOMICE TSCHECHISCHE REPUBLIK | Z-6.50-2617 |
Z:
11.10.2022 G: 11.10.2027 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss Typ "FDMR-U" besonderer Bauart und Anwendung | MANDÍK, a.s. Dobrísská 550 267 24 HOSTOMICE TSCHECHISCHE REPUBLIK | Z-6.50-2618 |
Z:
11.10.2022 G: 11.10.2027 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss "Ü-FDS-3G-OF" besonderer Bauart und Anwendung | Systemair GmbH Seehöfer Straße 45 97944 Boxberg | Z-6.50-2621 |
Z:
02.01.2023 G: 02.01.2028 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss "Ü-F-B90-OF" besonderer Bauart und Anwendung | Systemair GmbH Seehöfer Straße 45 97944 Boxberg | Z-6.50-2622 |
Z:
02.01.2023 G: 02.01.2028 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss "Ü-FDR-3G-OF" besonderer Bauart und Anwendung | Systemair GmbH Seehöfer Straße 45 97944 Boxberg | Z-6.50-2623 |
Z:
02.01.2023 G: 02.01.2028 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss "BKRUE" besonderer Bauart und Anwendung | SCHAKO Ferdinand Schad KG Weidenäcker 9 88605 Meßkirch | Z-6.50-2628 |
Z:
27.02.2023 G: 27.02.2028 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss "FDML-U" besonderer Bauart und Anwendung | MANDÍK, a.s. Dobrísská 550 267 24 HOSTOMICE TSCHECHISCHE REPUBLIK | Z-6.50-2655 |
Z:
27.05.2024 G: 27.05.2029 |
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss Typ "ARÜ" besonderer Bauart und Anwendung | FAHO GmbH Industriestraße 20 34260 Kaufungen | Z-6.51-2217 |
Z:
12.03.2020 V: 27.05.2024 G: 13.03.2026 |
Steuergeräte "SM-Ü 24V" und "SM-Ü 230V" für feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung | Strulik GmbH Neesbacher Straße 15 65597 Hünfelden-Dauborn | Z-6.550-2456 |
Z:
19.12.2019 G: 02.01.2025 |