Feuerwiderstandsfähige mobile Trennwände
Feuerwiderstandsfähige mobile Trennwände sind mehrteilige Konstruktionen, die aus mobilen Elementen sowie den Teilen für Anschlüsse an die angrenzenden Bauteile bestehen und die Anforderungen an feuerwiderstandsfähige nichttragende, raumabschließende Innenwände/Trennwände erfüllen.
Die mobilen Trennwände verhindern nach Maßgabe bauordnungsrechtlicher Vorschriften nur im geschlossenen und verspannten Zustand den Durchtritt von Feuer und Rauch.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Mobile Trennwände sind nicht abschließend geregelt.
Das DIBt erteilt dafür allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen (abZ/aBG) für regelungsbedürftige Bauprodukte und deren Anwendung im Rahmen der Bauart.
Brandprüftechnische Nachweise erfolgen nach DIN 4102-2 bzw. DIN EN 1364-1 in Verbindung mit DIN EN 1363-1. Der Standsicherheitsnachweis ist in Anlehnung an DIN 4103-1 zu führen.
Mobile Trennwände (ohne Brandschutzanforderungen) fallen unter MVV TB D 2.2.2.19 (MVV TB Teil D "Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen").
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Mobile Trennwand "Typ 100MFH" | abopart GmbH & Co. KG Eichenweg 4 26160 Bad Zwischenahn | Z-19.31-1999 |
Z:
07.11.2022 G: 07.11.2027 |
| Mobile Trennwand "Palace 110 SI" | Parthos BV Industrieterrein 25 5981 NK PANNINGEN NIEDERLANDE | Z-19.31-2025 |
Z:
19.12.2022 G: 19.12.2027 |