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Feuerwiderstandsfähige Sonderbauteile in der Lüftungstechnik – Installationsbauteile

Feuerwiderstandsfähige Sonderbauteile in der Lüftungstechnik sind Installationsbauteile, die im Wesentlichen aus einer Tragkonstruktion, der Beplankung, den Befestigungsmitteln, Ver- und Entsorgungsleitungen, elektrische Leitungen sowie Lüftungsleitungen – ggf. jeweils mit brandschutztechnischen Maßnahmen – bestehen. Die Installationsbauteile sind ggf. mit oder ohne Mineralwollfüllung zwischen den Installationen ausgeführt.

Die Bauteile sind ausschließlich in vertikaler Anordnung zur Verhinderung einer Brandausbreitung von Geschoss zu Geschoss entsprechend der nachgewiesenen Feuerwiderstandsdauer der Gesamtkonstruktion der Sonderbauteile zu verwenden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung für vertikal angeordnete Sonderbauteile, für die eine Feuerwiderstandsdauer zur Verhinderung der Übertragung von Feuer und Rauch (Brand) von Geschoss zu Geschoss gefordert wird und die in Lüftungs- und/oder Leitungsanlagen verwendet werden.

Sofern die Hohlräume zwischen den Installationen innerhalb der Beplankung der Sonderbauteile/Installationsbauteile mit Mineralwolle ausgefüllt werden müssen, muss dies maschinell erfolgen. Dies darf nur durch Unternehmen vorgenommen werden, die ausreichende Erfahrung auf diesem Gebiet besitzen und Personal einsetzen, welches vom Antragsteller der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung geschult und zertifiziert wurde.

Bitte beachten Sie die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) A 2.2.1.8 (MLAR), A 2.2.1.11 (M-LüAR).

pdf-Datei Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie – MLAR) (13 Seiten ) Fassung 10.02.2015, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03.09.2020; Amtliche Mitteilungen 2021/3 (Ausgabe: 30. April 2021); Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz; DIBt (Hrsg.) pdf-Datei Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie – M-LüAR) (29 Seiten ) Fassung: 29.09.2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03.09.2020; Amtliche Mitteilungen 2021/2 (Ausgabe: 30. April 2021); Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz; DIBt (Hrsg.)

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen. 

Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
    • z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
    • z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
  • Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
    • z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
    • z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
  • Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
    • insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
  • Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
  • Kontaktmöglichkeiten
    • gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift

Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.

Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:

aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Feuerwiderstandsfähiges Installationsbauteil "AUSTROFLEX FIRE-FLOC GKF" Armacell Austria GmbH Finkensteiner Straße 7 9585 GÖDERSDORF ÖSTERREICH Z-41.9-704 Z: 10.10.2025
G: 04.01.2028
Feuerwiderstandsfähiges Installationsbauteil "AUSTROFLEX FIRE-FLOC GKB" Armacell Austria GmbH Finkensteiner Straße 7 9585 GÖDERSDORF ÖSTERREICH Z-41.9-705 Z: 30.01.2024
G: 10.09.2026
Feuerwiderstandsfähiges Installationsbauteil "Conlit Firesafe" DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG Rockwool Straße 37-41 45966 Gladbeck Z-41.9-709 Z: 07.11.2024
G: 10.09.2026
Feuerwiderstandsfähiges Installationsbauteil "Ecofibre Brandschutz 2x20mm" ECOFIBRE Dämmstoffe GmbH Arsterdamm 72 28277 Bremen Z-41.9-712 Z: 25.11.2025
G: 10.09.2026
Feuerwiderstandsfähiges Installationsbauteil "Knauf Insulation ProtectFill (2 x 20 mm)" Knauf Insulation GmbH Heraklithstraße 8 84359 Simbach am Inn Z-41.9-713 Z: 10.09.2021
G: 10.09.2026
Feuerwiderstandsfähiges Installationsbauteil "Ecofibre Installationsschacht Brandschutz 2x12,5mm" ECOFIBRE Dämmstoffe GmbH Arsterdamm 72 28277 Bremen Z-41.9-715 Z: 31.03.2025
G: 10.09.2026
Feuerwiderstandsfähiges Installationsbauteil "TECEsystem-Pro" für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten TECE SE Hollefeldstraße 57 48282 Emsdetten Z-41.9-718 Z: 17.10.2025
G: 17.10.2030
Bauprodukte für feuerwiderstandsfähige Installationsbauteile "Geberit Quattro..." Geberit Vertriebs GmbH Theuerbachstraße 1 88630 Pfullendorf Z-41.90-708 Z: 27.05.2024
G: 12.06.2029
Bauprodukte für feuerwiderstandsfähige Installationsbauteile "TECEsystem-Pro" TECE SE Hollefeldstraße 57 48282 Emsdetten Z-41.90-717 Z: 16.09.2025
G: 16.09.2030