Feuerwiderstandsfähige Trennwände mit opaken und/oder verglasten Teilflächen
Eine feuerwiderstandsfähige Trennwand mit opaken und/oder verglasten Teilflächen ist eine nichttragende innere Trennwand, i.d.R. bestehend aus einer Unterkonstruktion (Ständer und Riegel) mit beidseitiger Beplankung (i.d.R. aus Bauplatten) und/oder einer Brandschutzverglasung, Fugenmaterialien und Befestigungsmitteln, die bestimmte Anforderungen an den Feuerwiderstand erfüllen (Klasse F …).
Bauaufsichtlicher Rahmen
Feuerwiderstandsfähige Trennwände mit opaken und/oder verglasten Teilflächen sind nicht abschließend technisch geregelt.
Das DIBt erteilt in diesem Bereich
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für regelungsbedürftige Bauprodukte,
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen (abZ/aBG) für regelungsbedürftige Bauprodukte und deren Anwendung im Rahmen der Bauart,
- allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) für die Anwendung der Bauprodukte zur Errichtung von Bauteilen.
Für die entsprechenden Bauprodukte bzw. Bausätze können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Für die Zuordnung der Klassifizierung des Feuerwiderstands zu den bauaufsichtlichen Anforderungen gelten die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Anhang 4, Abs. 9).
Die Prüfung und Klassifikation des Feuerwiderstands erfolgt auf Grundlage von DIN 4102-2, DIN 4102-13 oder DIN EN 1364-1. Bei europäischen Nachweisen erfolgt die Klassifizierung nach DIN EN 13501-2.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.