Kopfbolzen, Ankerbolzen

Kopfbolzen bestehen aus Rundstahl oder Betonstabstahl. An einem Ende ist ein Kopf aufgestaucht. Auf das andere Ende des Stabes ist ein Gewinde aufgerollt oder geschnitten. Das Ende kann auch für das Anschweißen von z.B. Ankerplatten vorbereitet sein. Kopfbolzen werden einbetoniert und sind durch Formschluss des Bolzenkopfes im Beton verankert. An dem aus dem Beton herausragenden Gewinde können tragende Stahlbauteile oder Stahlbetonfertigteile angeschlossen werden. An die in der Regel oberflächenbündig einbetonierten Ankerplatten können weitere tragende Stahlbauteile angeschweißt werden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für Kopf- und Ankerbolzen erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Zudem erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen für Bauarten unter Verwendung von Kopf- und Ankerbolzen, die nicht abschließend technisch geregelt sind.

Beachten Sie hierzu die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1 und Anhang 2 sowie die nachfolgenden Hinweise und technischen Regeln.

Technische Regeln

DIN EN 1992-4:2019-04 Eurocode 2 – Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 4: Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton

DIN EN 1992-4/NA:2019-04 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 4: Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton

EAD 330084-00-0601 Steel plate with cast-in anchor (18 Seiten)

Stand: Januar 2016; OJEU 2016/C 378/08; Stahlplatte mit einbetonierten Ankerbolzen; EOTA

EAD 330924-00-0601 Cast-in anchor bolt of ribbed reinforcing steel (22 Seiten)

Stand: Januar 2018; OJEU 2018/C 049/04; Einbetonierte Ankerbolzen aus gerippten Bewehrungsstahl; EOTA

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)

Stand: 16. Juni 2022

  • abZ/aBG
  • ETA
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Halfen - Ankerbolzen HAB MH zur Verankerung von Stützen

    Leviat GmbH

    Liebigstraße 14

    40764 Langenfeld

    Z-21.5-1758 Z: 02.12.2021
    G: 24.10.2023
    Halfen - Ankerbolzen HAB H zur Verankerung von Stützen

    Leviat GmbH

    Liebigstraße 14

    40764 Langenfeld

    Z-21.5-1761 Z: 02.12.2021
    G: 24.10.2023
    PFEIFER-Ankerbolzen PGS/G1-DK

    Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH & Co. KG

    Dr.-Karl-Lenz-Straße 66

    87700 Memmingen

    Z-21.5-1877 Z: 28.01.2019
    G: 29.01.2024
    Kleymann Proxxter Gewindeanker zur Verankerung von Stahlstützen an Fundamenten

    GTK Gewindetechnik Kleymann GmbH & Co. KG

    Hobelstraße 1

    49757 Werlte

    Z-21.5-2133 Z: 25.11.2021
    G: 25.11.2026
    PFEIFER-Ankerbolzen PGS G2-K / G3-K / G4-K zur Verankerung in Beton

    Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH

    Dr.-Karl-Lenz-Str. 66

    87700 Memmingen

    Z-21.5-2140 Z: 17.03.2022
    G: 17.03.2027
  • Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
    PEIKKO HPM-L Ankerbolzen

    PEIKKO GROUP CORPORATION

    Voimakatu 3

    15101 Lahti

    FINNLAND

    ETA-02/0006 25.07.2022
    PFEIFER-Ankerbolzen PGS/G1-K

    Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH

    Dr.-Karl-Lenz-Str. 66

    87700 Memmingen

    DEUTSCHLAND

    ETA-16/0868 28.05.2020
    Peikko PPM L Ankerbolzen

    PEIKKO GROUP CORPORATION

    Voimakatu 3

    15101 Lahti

    FINNLAND

    ETA-19/0814 17.08.2022

Beatrix Wittstock
Referatsleitung – Befestigungs- und Bewehrungstechnik, Treppen

Tel.: +49 30 78730-267
E-Mail: bwi(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung