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Kopfbolzen, Ankerbolzen

Kopfbolzen bestehen aus Rundstahl oder Betonstabstahl. An einem Ende ist ein Kopf aufgestaucht. Auf das andere Ende des Stabes ist ein Gewinde aufgerollt oder geschnitten. Das Ende kann auch für das Anschweißen von z.B. Ankerplatten vorbereitet sein. Kopfbolzen werden einbetoniert und sind durch Formschluss des Bolzenkopfes im Beton verankert. An dem aus dem Beton herausragenden Gewinde können tragende Stahlbauteile oder Stahlbetonfertigteile angeschlossen werden. An die in der Regel oberflächenbündig einbetonierten Ankerplatten können weitere tragende Stahlbauteile angeschweißt werden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für Kopf- und Ankerbolzen erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Zudem erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen für Bauarten unter Verwendung von Kopf- und Ankerbolzen, die nicht abschließend technisch geregelt sind.

Beachten Sie hierzu die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1 und Anhang 2 sowie die nachfolgenden Hinweise und technischen Regeln.

DIN EN 1992-4:2019-04 Eurocode 2 – Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 4: Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton

DIN EN 1992-4/NA:2019-04 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 4: Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton

EAD 330084-00-0601 Steel plate with cast-in anchor (18 Seiten ) Stand: Januar 2016; OJEU 2016/C 378/08; Stahlplatte mit einbetonierten Ankerbolzen; EOTA EAD 330924-01-0601 Cast-in anchor bolts (32 Seiten ) Version: February 2022; Decision (EU) 2023/910; (superseding technical specification ‘EAD 330924-00-0601’); EOTA

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen. 

Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
    • z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
    • z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
  • Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
    • z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
    • z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
  • Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
    • insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
  • Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
  • Kontaktmöglichkeiten
    • gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift

Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.

Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

abZ+aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Halfen - Ankerbolzen HAB MH zur Verankerung von Stützen Leviat GmbH Liebigstraße 14 40764 Langenfeld Z-21.5-1758 Z: 17.10.2023
G: 25.10.2028
PFEIFER-Ankerbolzen PGS/G1-DK Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH & Co. KG Dr.-Karl-Lenz-Straße 66 87700 Memmingen Z-21.5-1877 Z: 02.02.2024
G: 30.01.2029
Kleymann Proxxter Gewindeanker zur Verankerung von Stahlstützen an Fundamenten GTK Gewindetechnik Kleymann GmbH & Co. KG Hobelstraße 1 49757 Werlte Z-21.5-2133 Z: 25.11.2021
G: 25.11.2026
PFEIFER-Ankerbolzen PGS G2-K / G3-K / G4-K zur Verankerung in Beton Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH Dr.-Karl-Lenz-Str. 66 87700 Memmingen Z-21.5-2140 Z: 17.03.2022
G: 17.03.2027
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
PEIKKO HPM-L Ankerbolzen PEIKKO GROUP CORPORATION Voimakatu 3 15101 Lahti FINNLAND ETA-02/0006 09.01.2026
PFEIFER-Ankerbolzen PGS/G1-K Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH Dr.-Karl-Lenz-Str. 66 87700 Memmingen DEUTSCHLAND ETA-16/0868 20.02.2023
Peikko PPM L Ankerbolzen PEIKKO GROUP CORPORATION Voimakatu 3 15101 Lahti FINNLAND ETA-19/0814 29.04.2024
Halfen Ankerbolzen HAB H Leviat GmbH Liebigstraße 14 40764 Langenfeld DEUTSCHLAND ETA-21/0371 29.11.2023
Peikko HULCO® Ankerbolzen PEIKKO GROUP CORPORATION Voimakatu 3 15101 Lahti FINNLAND ETA-23/0428 29.01.2024