Kopfbolzen, Ankerbolzen
Kopfbolzen bestehen aus Rundstahl oder Betonstabstahl. An einem Ende ist ein Kopf aufgestaucht. Auf das andere Ende des Stabes ist ein Gewinde aufgerollt oder geschnitten. Das Ende kann auch für das Anschweißen von z.B. Ankerplatten vorbereitet sein. Kopfbolzen werden einbetoniert und sind durch Formschluss des Bolzenkopfes im Beton verankert. An dem aus dem Beton herausragenden Gewinde können tragende Stahlbauteile oder Stahlbetonfertigteile angeschlossen werden. An die in der Regel oberflächenbündig einbetonierten Ankerplatten können weitere tragende Stahlbauteile angeschweißt werden.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für Kopf- und Ankerbolzen erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Zudem erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen für Bauarten unter Verwendung von Kopf- und Ankerbolzen, die nicht abschließend technisch geregelt sind.
Beachten Sie hierzu die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1 und Anhang 2 sowie die nachfolgenden Hinweise und technischen Regeln.
DIN EN 1992-4:2019-04 Eurocode 2 – Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 4: Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton
DIN EN 1992-4/NA:2019-04 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 4: Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton
EAD 330084-00-0601 Steel plate with cast-in anchor (18 Seiten ) Stand: Januar 2016; OJEU 2016/C 378/08; Stahlplatte mit einbetonierten Ankerbolzen; EOTA EAD 330924-01-0601 Cast-in anchor bolts (32 Seiten ) Version: February 2022; Decision (EU) 2023/910; (superseding technical specification ‘EAD 330924-00-0601’); EOTANationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Halfen - Ankerbolzen HAB MH zur Verankerung von Stützen | Leviat GmbH Liebigstraße 14 40764 Langenfeld | Z-21.5-1758 |
Z:
17.10.2023 G: 25.10.2028 |
| PFEIFER-Ankerbolzen PGS/G1-DK | Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH & Co. KG Dr.-Karl-Lenz-Straße 66 87700 Memmingen | Z-21.5-1877 |
Z:
02.02.2024 G: 30.01.2029 |
| Kleymann Proxxter Gewindeanker zur Verankerung von Stahlstützen an Fundamenten | GTK Gewindetechnik Kleymann GmbH & Co. KG Hobelstraße 1 49757 Werlte | Z-21.5-2133 |
Z:
25.11.2021 G: 25.11.2026 |
| PFEIFER-Ankerbolzen PGS G2-K / G3-K / G4-K zur Verankerung in Beton | Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH Dr.-Karl-Lenz-Str. 66 87700 Memmingen | Z-21.5-2140 |
Z:
17.03.2022 G: 17.03.2027 |
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. | ausgestellt am |
|---|---|---|---|
| PEIKKO HPM-L Ankerbolzen | PEIKKO GROUP CORPORATION Voimakatu 3 15101 Lahti FINNLAND | ETA-02/0006 |
09.01.2026 |
| PFEIFER-Ankerbolzen PGS/G1-K | Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH Dr.-Karl-Lenz-Str. 66 87700 Memmingen DEUTSCHLAND | ETA-16/0868 |
20.02.2023 |
| Peikko PPM L Ankerbolzen | PEIKKO GROUP CORPORATION Voimakatu 3 15101 Lahti FINNLAND | ETA-19/0814 |
29.04.2024 |
| Halfen Ankerbolzen HAB H | Leviat GmbH Liebigstraße 14 40764 Langenfeld DEUTSCHLAND | ETA-21/0371 |
29.11.2023 |
| Peikko HULCO® Ankerbolzen | PEIKKO GROUP CORPORATION Voimakatu 3 15101 Lahti FINNLAND | ETA-23/0428 |
29.01.2024 |