Bauprodukte Detail
Kopfbolzen, Ankerbolzen
Kopfbolzen bestehen aus Rundstahl oder Betonstabstahl. An einem Ende ist ein Kopf aufgestaucht. Auf das andere Ende des Stabes ist ein Gewinde aufgerollt oder geschnitten. Das Ende kann auch für das Anschweißen von z.B. Ankerplatten vorbereitet sein. Kopfbolzen werden einbetoniert und sind durch Formschluss des Bolzenkopfes im Beton verankert. An dem aus dem Beton herausragenden Gewinde können tragende Stahlbauteile oder Stahlbetonfertigteile angeschlossen werden. An die in der Regel oberflächenbündig einbetonierten Ankerplatten können weitere tragende Stahlbauteile angeschweißt werden.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für Kopf- und Ankerbolzen erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Zudem erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen für Bauarten unter Verwendung von Kopf- und Ankerbolzen, die nicht abschließend technisch geregelt sind.
Beachten Sie hierzu die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1 und Anhang 2 sowie die nachfolgenden Hinweise und technischen Regeln.
DIN EN 1992-4:2019-04 Eurocode 2 – Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 4: Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton
DIN EN 1992-4/NA:2019-04 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 4: Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton
EAD 330084-00-0601 Steel plate with cast-in anchor (18 Seiten ) Stand: Januar 2016; OJEU 2016/C 378/08; Stahlplatte mit einbetonierten Ankerbolzen; EOTA EAD 330924-00-0601 Cast-in anchor bolt of ribbed reinforcing steel (22 Seiten ) Stand: Januar 2018; OJEU 2018/C 049/04; Einbetonierte Ankerbolzen aus gerippten Bewehrungsstahl; EOTANationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 10. April 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
---|---|---|---|
Halfen - Ankerbolzen HAB MH zur Verankerung von Stützen | Leviat GmbH Liebigstraße 14 40764 Langenfeld | Z-21.5-1758 |
Z:
17.10.2023 G: 25.10.2028 |
PFEIFER-Ankerbolzen PGS/G1-DK | Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH & Co. KG Dr.-Karl-Lenz-Straße 66 87700 Memmingen | Z-21.5-1877 |
Z:
02.02.2024 G: 30.01.2029 |
Kleymann Proxxter Gewindeanker zur Verankerung von Stahlstützen an Fundamenten | GTK Gewindetechnik Kleymann GmbH & Co. KG Hobelstraße 1 49757 Werlte | Z-21.5-2133 |
Z:
25.11.2021 G: 25.11.2026 |
PFEIFER-Ankerbolzen PGS G2-K / G3-K / G4-K zur Verankerung in Beton | Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH Dr.-Karl-Lenz-Str. 66 87700 Memmingen | Z-21.5-2140 |
Z:
17.03.2022 G: 17.03.2027 |
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. | ausgestellt am |
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PEIKKO HPM-L Ankerbolzen | PEIKKO GROUP CORPORATION Voimakatu 3 15101 Lahti FINNLAND | ETA-02/0006 |
26.03.2024 |
PFEIFER-Ankerbolzen PGS/G1-K | Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH Dr.-Karl-Lenz-Str. 66 87700 Memmingen DEUTSCHLAND | ETA-16/0868 |
20.02.2023 |
Peikko PPM L Ankerbolzen | PEIKKO GROUP CORPORATION Voimakatu 3 15101 Lahti FINNLAND | ETA-19/0814 |
29.04.2024 |
Halfen Ankerbolzen HAB H | Leviat GmbH Liebigstraße 14 40764 Langenfeld DEUTSCHLAND | ETA-21/0371 |
29.11.2023 |
Peikko HULCO® Ankerbolzen | PEIKKO GROUP CORPORATION Voimakatu 3 15101 Lahti FINNLAND | ETA-23/0428 |
29.01.2024 |