Bauprodukte Detail

Luft-Abgas-Systeme (LAS)

Luft-Abgas-Systeme (LAS) sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die Verbrennungsluft nicht aus dem Aufstellraum der Feuerstätte, sondern von außen der raumluftunabhängigen Feuerstätte zuführen. LAS führen Verbrennungsluft von der Mündung über Dach her zu mehreren Feuerstätten, die unabhängig voneinander betrieben werden. Die Abgase werden durch einen separaten Schacht über Dach abgeführt. Abgas- und Luftschacht können dabei ineinander (als Ringspalt) oder als nebeneinanderliege Schächte ausgebildet sein.

Rußbrandbeständige Luft-Abgas-Systeme werden auch als Luft-Abgas-Schornstein bezeichnet und sind dann für den Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe bestimmt.

An LAS dürfen aufgrund der landesrechtlichen Bestimmungen entsprechend § 7, Absatz 10 der Musterfeuerungsverordnung nur raumluftunabhängige Feuerstätten angeschlossen werden, wenn durch die Bauart sichergestellt ist, dass sie für diese Betriebsweise geeignet sind.

Diese Feuerungsanlagen erfüllen erhöhte Dichtheitsanforderungen und dürfen daher auch in dichten Gebäuden und ggf. auch gemeinsam mit lüftungstechnischen Einrichtungen betrieben werden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt in diesem Bereich

  • allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Luft-Abgas-Systeme und/oder Teile von Luft-Abgas-Systemen, die nicht von einer Europäischen Technischen Bewertung oder den geltenden harmonisierten Normen für Abgasanlagen (Systemabgasanlagen) bzw. für Teile von Abgasanlagen (Montage-Abgasanlagen) erfasst sind.
  • allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) für die Ausführung von Luft-Abgas-Systemen, sofern diese nicht durch die Ausführungsnorm DIN 18160-1 erfasst sind.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen können ggf. in einem Bescheid (sogenannter Kombi-Bescheid) erteilt werden.

Für Luft-Abgas-Systeme oder Teile von Luft-Abgas-Systeme, die nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Für solche Produkte mit ETA kann für die Anwendung eine allgemeine Bauartgenehmigung in Betracht kommen.

Für formbeständige Dämmstoffe, die für die Ausführung von Montageabgasleitungen verwendet werden wird derzeit ein freiwilliger Nachweis (z.B. DIBt-Gutachten) empfohlen, sofern die Anwendungsgrenztemperatur der Dämmstoffe oberhalb der Abgastemperatur der Abgasleitungen liegt.

Bei der Ausführung von Abgasleitungen sind u.a. zu beachten:

  • DIN EN 13384-1 – Abgasanlagen – Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren – Teil 1: Abgasanlagen mit einer Feuerstätte
  • DIN EN 13384-2 – Abgasanlagen – Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren – Teil 2: Abgasanlagen mit mehreren Feuerstätten
  • DIN V 18160-1 – Abgasanlagen – Teil 1: Planung und Ausführung

Bitte beachten Sie auch die einschlägigen Landesregelungen entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Anhang 8, Abschnitt 8.3 (Ausgabe 2017/1) bzw. künftig Anhang 14.

pdf-Datei Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) Stand: September 2007, geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 28.01.2016 und 27.09.2017; Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Freiwilliges Gutachten

Bei lückenhaften harmonisierten Normen können Sie auf freiwilliger Basis Angaben zu Produktleistungen machen, die von der betreffenden Norm nicht erfasst sind. Das DIBt bietet eine unabhängige Bestätigung zusätzlicher Leistungsangaben in Form freiwilliger Gutachten.

aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Luft-Abgas-System "BOSCH" T120 P1 W 2 O00 LA90 Bosch Thermotechnik GmbH Junkersstraße 20-24 73249 Wernau Z-7.5-3059 Z: 06.05.2022
V: 02.04.2023
G: 02.04.2028
Bauarten von Luft-Abgas-Systemen Centrotherm Systemtechnik GmbH Am Patbergschen Dorn 9 59929 Brilon Z-7.5-3122 Z: 20.01.2021
G: 20.01.2026
Bauarten von Luft-Abgas-Systemen Skoberne GmbH Ostendstraße 1 64319 Pfungstadt Z-7.5-3256 Z: 07.10.2019
G: 07.10.2024
Bauarten zur Montage von Luft-Abgas-Systemen M&G Group B.V. Dr. A.F. Philipsweg 41 9400 AB ASSEN NIEDERLANDE Z-7.5-3321 Z: 29.04.2022
G: 29.04.2027
Luft Abgas-System "eka complex P" eka-edelstahlkamine gmbh Robert-Bosch-Straße 4 95369 Untersteinach Z-7.5-3473 Z: 21.04.2020
G: 21.04.2025
Luft-Abgas-System "almeva LBS PPeasy" T120 H1 W 2 O00 LA90 Almeva AG Industriestraße 6 9220 BISCHOFSZELL SCHWEIZ Z-7.5-3497 Z: 05.02.2021
G: 05.05.2026
Bauarten von Luft-Abgas-Systemen mit Innenrohren oder Systemabgasanlagen aus Kunststoff Jeremias Abgastechnik GmbH Opfenrieder Straße 12 91717 Wassertrüdingen Z-7.5-3548 Z: 18.05.2022
G: 18.05.2027