Metallwerkstoffe mit besonderen Eigenschaften
Die Bauprodukte in diesem Bereich sind Bauteile aus metallischen Werkstoffen mit einer oder mehreren besonderen Eigenschaften im Vergleich zu üblichen Werkstoffen derselben Art, sofern sie nicht einem anderen Werkstoffgebiet (z. B. nichtrostende Stähle) zuzuordnen sind. Die zugehörigen Bauarten sind bauliche Anlagen oder deren Teile, die aus diesen Bauteilen zusammengesetzt werden.
Die Besonderheiten können z. B. die chemische Zusammensetzung oder die mechanischen Eigenschaften (Streckgrenze, Kerbschlagarbeit, z‑Güte, etc.) betreffen. Sie können sich aber auch auf Eigenschaften beziehen, die für die Verarbeitung oder die Anwendung relevant sind (Kaltumformbarkeit, Beständigkeit, Oberflächenbeschaffenheit, etc.).
Metallwerkstoffe, bei denen die Besonderheit die Schweißeignung betrifft, werden in der Regel im Bereich Geschweißte Bauteile behandelt.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für Bauteile (Bauprodukte) aus Metallwerkstoffen mit besonderen Eigenschaften erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), sofern das Produkt
- nicht in den Anwendungsbereich einer harmonisierten Produktnorm fällt (was aufgrund der Sondereigenschaften häufig der Fall ist),
- von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Kapitel C 2) wesentlich abweicht oder
- es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Produkt gibt.
Für diese Bauprodukte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Für Bauarten mit Bauteilen (Bauprodukte) aus Metallwerkstoffen mit besonderen Eigenschaften erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn deren Planung, Bemessung und Ausführung nicht abschließend technisch geregelt ist.
Die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) setzt das Vorhandensein eines unter den Europäischen Bewertungsstellen (TAB) abgestimmten Bewertungsdokuments (EAD) voraus. Sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Bauprodukt noch kein oder nur ein nicht vollständig zutreffendes EAD veröffentlicht ist, wird das DIBt dieses im Rahmen der Antragsbearbeitung erstellen bzw. das bestehende entsprechend ergänzen.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Spundwandprodukte aus AMLoCor Blue | ARCELORMITTAL Commercial RPS S. à r. l. 66, rue de Luxembourg 4009 ESCH-SUR-ALZETTE LUXEMBURG | Z-30.10-55 |
Z:
08.06.2022 G: 08.06.2027 |
| Profile für vorgefertigte Gerüstbauteile | Brand Infrastructure Services B.V. Rivium Quadrant 209 2909 LC CAPELLE A/D lJSSEL NIEDERLANDE | Z-30.10-75 |
Z:
24.04.2023 V: 25.11.2024 G: 13.12.2029 |
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. | ausgestellt am |
|---|---|---|---|
| Vorgefertigte Bauteile aus den Stahlsorten Q235B, Q235D, Q345B und Q345D | ANDRITZ AG Stattegger Straße 18 8045 GRAZ ÖSTERREICH | ETA-11/0322 |
14.02.2025 |
| Warmgewalzte Erzeugnisse und daraus gefertigte Bauteile aus den Stahlsorten Q235B, Q235D, Q345B, Q345D | ALSTOM Boiler Deutschland GmbH Augsburgerstrasse 712 70329 Stuttgart DEUTSCHLAND | ETA-15/0395 |
23.07.2015 |