Metallwerkstoffe mit besonderen Eigenschaften

Die Bauprodukte in diesem Bereich sind Bauteile aus metallischen Werkstoffen mit einer oder mehreren besonderen Eigenschaften im Vergleich zu üblichen Werkstoffen derselben Art, sofern sie nicht einem anderen Werkstoffgebiet (z. B. nichtrostende Stähle) zuzuordnen sind. Die zugehörigen Bauarten sind bauliche Anlagen oder deren Teile, die aus diesen Bauteilen zusammengesetzt werden.

Die Besonderheiten können z. B. die chemische Zusammensetzung oder die mechanischen Eigenschaften (Streckgrenze, Kerbschlagarbeit, z‑Güte, etc.) betreffen. Sie können sich aber auch auf Eigenschaften beziehen, die für die Verarbeitung oder die Anwendung relevant sind (Kaltumformbarkeit, Beständigkeit, Oberflächenbeschaffenheit, etc.).

Metallwerkstoffe, bei denen die Besonderheit die Schweißeignung betrifft, werden in der Regel im Bereich Geschweißte Bauteile behandelt.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für Bauteile (Bauprodukte) aus Metallwerkstoffen mit besonderen Eigenschaften erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), sofern das Produkt

  • nicht in den Anwendungsbereich einer harmonisierten Produktnorm fällt (was aufgrund der Sondereigenschaften häufig der Fall ist),
  • von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Kapitel C 2) wesentlich abweicht oder
  • es keine Technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Produkt gibt.

Für diese Bauprodukte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Für Bauarten mit Bauteilen (Bauprodukte) aus Metallwerkstoffen mit besonderen Eigenschaften erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn deren Planung, Bemessung und Ausführung nicht abschließend technisch geregelt ist.

Technische Regeln

Die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) setzt das Vorhandensein eines unter den Europäischen Bewertungsstellen (TAB) abgestimmten Bewertungsdokuments (EAD) voraus. Sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Bauprodukt noch kein oder nur ein nicht vollständig zutreffendes EAD veröffentlicht ist, wird das DIBt dieses im Rahmen der Antragsbearbeitung erstellen bzw. das bestehende entsprechend ergänzen.

Mehr Informationen zum ETA-Verfahren

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)

Stand: 16. Juni 2022

  • abZ/aBG
  • ETA
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Spundwandprodukte aus AMLoCor Blue

    ARCELORMITTAL Commercial RPS S. à r. l.

    66, rue de Luxembourg

    4009 ESCH-SUR-ALZETTE

    LUXEMBURG

    Z-30.10-55 Z: 08.06.2022
    G: 08.06.2027
    Profile für vorgefertigte Gerüstbauteile

    Brand Infrastructure Services B.V.

    George Stephensonweg 15

    3133 KJ. VLAARDINGEN

    NIEDERLANDE

    Z-30.10-75 Z: 22.07.2021
    G: 12.12.2024
  • Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
    Vorgefertigte Bauteile aus den Stahlsorten Q235B, Q235D, Q345B und Q345D

    ANDRITZ AG

    Stattegger Straße 18

    8045 GRAZ

    ÖSTERREICH

    ETA-11/0322 23.11.2016
    Warmgewalzte Erzeugnisse und daraus gefertigte Bauteile aus den Stahlsorten Q235B, Q235D, Q345B, Q345D

    ALSTOM Boiler Deutschland GmbH

    Augsburgerstrasse 712

    70329 Stuttgart

    DEUTSCHLAND

    ETA-15/0395 23.07.2015

Dr.-Ing. Ronald Schwuchow
Referatsleitung – Bautechnisches Prüfamt, Metallbau, Verbundbau

Tel.: +49 30 78730-274
E-Mail: rsw(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung