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Verbunddecken

Stahlverbunddecken bestehen aus einer Kombination von Stahlblechprofilen und Beton (sowie gegebenenfalls Betonstahlbewehrung), die schubfest miteinander verbunden sind und zusammen als ein Bauteil tragen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Verbunddecken, deren Tragfähigkeit nicht rechnerisch unter Anwendung des Eurocodes 4 (DIN EN 1994) ermittelt, sondern versuchstechnisch nachgewiesen wird, erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen.

Für regelungsbedürftige Bauprodukte, die in diesen Deckenkonstruktionen verwendet werden, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), ggf. auch als Kombi-Bescheid mit der allgemeinen Bauartgenehmigung. Für entsprechende Bauprodukte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1 und A 2.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen. 

Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
    • z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
    • z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
  • Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
    • z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
    • z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
  • Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
    • insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
  • Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
  • Kontaktmöglichkeiten
    • gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift

Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.

Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:

aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
COFRASTRA Verbunddecken ArcelorMittal Construction France Site 1, Zone Industrielle 55800 CONTRISSON FRANKREICH Z-26.1-22 Z: 09.03.2022
G: 09.03.2027
Holorib-Verbunddecke Montana Bausysteme AG Durisolstraße 11 5612 Villmergen SCHWEIZ Z-26.1-4 Z: 19.08.2024
G: 01.08.2029
Hoesch Additiv Decke® Kingspan GmbH Markenvertrieb Hoesch Am Schornacker 2 46485 Wesel Z-26.1-44 Z: 09.10.2025
G: 23.10.2030
SUPER-HOLORIB SHR 51-Verbunddecke Montana Bausysteme AG Durisolstraße 11 5612 Villmergen SCHWEIZ Z-26.1-45 Z: 17.03.2023
G: 13.03.2028
Verbunddecke Hody SB 60 REPPEL B.V. specialist building solutions Pieter Zeemanweg 107 3316 GZ DORDRECHT NIEDERLANDE Z-26.1-52 Z: 03.06.2024
G: 01.07.2029
ArcelorMittal Systemdecke Cofraplus 220 ArcelorMittal Building Solutions France Site 1, Zone Industrielle 55800 CONTRISSON FRANKREICH Z-26.1-55 Z: 07.08.2025
G: 13.08.2030
GOBACAR-Verbundfuge Goldbeck GmbH Ummelner Straße 4-6 33649 Bielefeld Z-26.1-58 Z: 17.05.2024
G: 17.05.2029
HOWI-Deckensystem mit HOWI-Stahlblech-Deckenträger HOWI-Fertigdecke Ingenieurgesellschaft mbH Schulstraße 13 53539 Kelberg Z-26.1-61 Z: 05.07.2022
G: 24.07.2027