Verbundmittel

Verbundmittel, wie Dübel, Setzbolzen oder Verbunddübelleisten werden bei Stahlverbundbauteilen eingesetzt, um Stahl- und Betonbauteile formschlüssig miteinander zu verbinden. Bei Beanspruchung des Verbundbauteils (i.d.R. Biegung) werden über die Verbundmittel Längsschubkräfte übertragen, die so ein gemeinsames Tragverhalten als ein Verbundbauteil ermöglichen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Verbindungen im Verbundbau erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen, wenn diese nicht abschließend durch Eurocode 4 (DIN EN 1994) geregelt sind.

Für regelungsbedürftige Bauprodukte, die in diesen Konstruktionen verwendet werden, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), auch als Kombi-Bescheid mit der allgemeinen Bauartgenehmigung. Für entsprechende Bauprodukte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1 und A 2.

Technische Regeln

EAD 200033-00-0602 Nailed shear connector (25 Seiten)

Stand: März 2016; OJEU 2016/C 459/08; Genageltes Verbundmittel; EOTA

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

  • ETA
  • Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
    Verbundmittel X-HVB

    Hilti AG

    Feldkircherstraße 100

    9494 Schaan

    FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN

    ETA-15/0876 22.10.2021

Dr.-Ing. Ronald Schwuchow
Referatsleitung – Bautechnisches Prüfamt, Metallbau, Verbundbau

Tel.: +49 30 78730-274
E-Mail: rsw(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung