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Verbundmittel

Verbundmittel, wie Dübel, Setzbolzen oder Verbunddübelleisten werden bei Stahlverbundbauteilen eingesetzt, um Stahl- und Betonbauteile formschlüssig miteinander zu verbinden. Bei Beanspruchung des Verbundbauteils (i.d.R. Biegung) werden über die Verbundmittel Längsschubkräfte übertragen, die so ein gemeinsames Tragverhalten als ein Verbundbauteil ermöglichen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Verbindungen im Verbundbau erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen, wenn diese nicht abschließend durch Eurocode 4 (DIN EN 1994) geregelt sind.

Für regelungsbedürftige Bauprodukte, die in diesen Konstruktionen verwendet werden, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), auch als Kombi-Bescheid mit der allgemeinen Bauartgenehmigung. Für entsprechende Bauprodukte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1 und A 2.

EAD 200033-00-0602 Nailed shear connector (25 Seiten ) Stand: März 2016; OJEU 2016/C 459/08; Genageltes Verbundmittel; EOTA EAD 330046-02-0602 Fastening screws for fastening metal members and sheeting to metal or timber structures (30 Seiten ) Stand: Februar 2022; Decision (EU) 2025/2623; Befestigungsschrauben zur Befestigung von Metallbauteilen und Blechen an Metall- oder Holzkonstruktionen (als Ersatz für die technische Spezifikation ‚EAD 330046-01-0602‘); EOTA

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen. 

Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
    • z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
    • z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
  • Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
    • z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
    • z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
  • Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
    • insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
  • Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
  • Kontaktmöglichkeiten
    • gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift

Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.

Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:

aBG

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
Stahlverbundträger mit Verbunddübelleisten in Klothoiden- und Puzzleform Forschungsvereinigung Stahlanwendung e. V. (FOSTA) Sohnstraße 65 40237 Düsseldorf Z-26.4-56 Z: 26.04.2023
G: 15.05.2028
Verbundträger mit CoSFB-Betondübel bauforumstahl e.V. Sohnstraße 65 40237 Düsseldorf Z-26.4-59 Z: 01.07.2024
G: 01.07.2029
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
Verbundmittel X-HVB Hilti AG Feldkircherstraße 100 9494 Schaan FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN ETA-15/0876 22.01.2026