Verbundmittel
Verbundmittel, wie Dübel, Setzbolzen oder Verbunddübelleisten werden bei Stahlverbundbauteilen eingesetzt, um Stahl- und Betonbauteile formschlüssig miteinander zu verbinden. Bei Beanspruchung des Verbundbauteils (i.d.R. Biegung) werden über die Verbundmittel Längsschubkräfte übertragen, die so ein gemeinsames Tragverhalten als ein Verbundbauteil ermöglichen.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Verbindungen im Verbundbau erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen, wenn diese nicht abschließend durch Eurocode 4 (DIN EN 1994) geregelt sind.
Für regelungsbedürftige Bauprodukte, die in diesen Konstruktionen verwendet werden, erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), auch als Kombi-Bescheid mit der allgemeinen Bauartgenehmigung. Für entsprechende Bauprodukte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1 und A 2.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer abZ für Ihr Bauprodukt bzw. einer aBG für Ihre Bauart benötigen wir einen Antrag von Ihnen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie können uns hierfür gerne eine unverbindliche Anfrage per E-Mail an dibt(at)dibt(.)de oder an den oben rechts angegebenen Kontakt des Fachreferats zukommen lassen.
Damit wir zu einer ersten Einschätzung kommen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs
- z. B. Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen
- z. B. Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik
- Beschreibung der Bauart und des Anwendungsbereichs
- z. B. Konstruktion der Wände, Decken, Elemente etc. und Zusammenwirken der Komponenten
- z.B. Anwendung im Grundbau, Stahlbetonbau, Gebäudedämmung; als tragendes Bauteil, nichttragendes Bauteil, unter statischer und quasi-statische Beanspruchung, Brandlast, sonstige Expositionen
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen
- insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen
- Worin besteht die wesentliche Abweichung von den Technischen Baubestimmungen?
- Oder gibt es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik?
- Kontaktmöglichkeiten
- gerne E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Name, Organisation/Unternehmen und Anschrift
Nachdem Ihre Anfrage bei uns vorliegt, gehen wir mit Ihnen in den Dialog und klären die weiteren Schritte.
Sofern Sie bereits eine Zulassung/Bauartgenehmigung von uns haben und eine Änderung, Ergänzung oder Verlängerung beantragen möchten, nutzen Sie gerne das nachfolgend bereitgestellte Formular:
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
|---|---|---|---|
| Stahlverbundträger mit Verbunddübelleisten in Klothoiden- und Puzzleform | Forschungsvereinigung Stahlanwendung e. V. (FOSTA) Sohnstraße 65 40237 Düsseldorf | Z-26.4-56 |
Z:
26.04.2023 G: 15.05.2028 |
| Verbundträger mit CoSFB-Betondübel | bauforumstahl e.V. Sohnstraße 65 40237 Düsseldorf | Z-26.4-59 |
Z:
01.07.2024 G: 01.07.2029 |
| Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. | ausgestellt am |
|---|---|---|---|
| Verbundmittel X-HVB | Hilti AG Feldkircherstraße 100 9494 Schaan FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN | ETA-15/0876 |
22.01.2026 |