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Überprüfungen von EA

Nein, die genauen objektbezogenen Angaben werden bei der Registrierung nicht abgefragt und es wird auch kein kompletter Energieausweis bei uns hinterlegt.

Bei der GEG-Registrierstelle (DIBt) wird die Registrierung der Energieausweise ausschließlich mit den in §98 Abs.1 GEG genannten Angaben vorgenommen, das sind Name und Anschrift des Ausstellers, die Ausweisart, die Gebäudeart, die Postleitzahl, das Bundesland, das Ausstellungsdatum, ggf. die Leistung in KW bei Klimaanlagen sowie die geltende Gesetzesgrundlage. 

Wichtiger Hinweis: Die vollständigen Energieausweisdaten oder Ortsangaben zum Gebäude werden bei der Registrierung nicht abgefragt. Es werden keine Energieausweise hinterlegt. Das Registrier- und Kontrollsystem fungiert bisher nicht im Sinne eines öffentlichen Registers.

Die Aufgabenwahrnehmung des DIBt als Kontrollstelle gemäß § 99 GEG nur auf die Überprüfung von Stichproben (§ 99 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 GEG), bezieht, soweit diese elektronisch durchgeführt werden können. Eine Verifizierung von Energieausweisen können wir insofern nicht vornehmen.

Die GEG-Registrierstelle ist grundsätzlich bisher kein öffentliches Register, sondern nur im Rahmen der uns vom Bund und den Ländern übertragenen Aufgaben entwickelt worden. Es gelten die Bestimmungen und die Vorgaben des GEG. Die nicht-personenbezogene Auswertung von Daten gemäß §100 GEG obliegt grundsätzlich den Ländern.