Feuerschutzmittel für Holz

Feuerschutzmittel dienen der Verbesserung des Brandverhaltens von hiermit ausgestatteten Vollhölzern oder Holzwerkstoffen. Durch die Behandlung mit dem Feuerschutzmittel können die Vollhölzer und Holzwerkstoffe in Bereichen eingesetzt werden, in denen bauaufsichtlich die Verwendung schwerentflammbarer Baustoffe gefordert ist. Die Ausrüstung des Vollholzes oder der Holzwerkstoffe mit dem Feuerschutzmittel kann nachträglich durch Streichen, Spritzen, Tauchen oder Vakuum-Druck-Imprägnierung erfolgen.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten ist hinsichtlich der Erfüllung der bauaufsichtlichen Schutzziele relevant, vgl. hierzu Musterbauordnung (MBO), § 3 und § 14 in Verbindung mit § 26.

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen für Feuerschutzmittel zur Ausrüstung von Holz/Holzwerkstoffen zur Verbesserung des Brandverhaltens, weil es dafür keine Technische Baubestimmung und keine allgemein anerkannte Regel der Technik gibt und die Eignung des Feuerschutzmittels abweichend von den vorgeschriebenen Prüfverfahren zur Erteilung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil C 3, lfd. Nr C 3.4) nachgewiesen werden soll.

Für Feuerschutzmittel können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Bei der Anwendung von Bauarten mit diesen Feuerschutzmitteln sind die einschlägigen Landesbestimmungen entsprechend der MVV TB, Teil  A 2.2, lfd. Nr. A 2.2.1.2 (Anhang 4), Abs. 14 zu beachten.

Bitte beachten Sie auch die eingeführten Technischen Baubestimmungen, vgl.

  • MVV TB, Teil A 2.2, lfd. Nr. A 2.2.1.2 Bauprodukte und Bauarten "Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen, Verwendung von Bauprodukten, Anwendung von Bauarten; 2016-06"
  • MVV TB, Teil A 2.2, lfd. Nr. A 2.2.1.3 Klassifizierte Baustoffe und Bauteile, Ausführungsregeln "DIN 4102-4:2016-05"

Technische Regeln

EAD 350865-00-1106 Fire retardant products (25 Seiten)

Stand: Juli 2018; Decision (EU) 2020/1574; Produkte für schwer entflammbare Oberflächen (Ersetzt ETAG 028); EOTA

ETAG 028 Guideline for European Technical Approval of Fire Retardant Products (35 Seiten)

Version June 2012

Grundsätze, Hinweise, Empfehlungen

National erfolgt die Nachweisführung aufgrund von DIBt-internen Festlegungen nach Beratung im zuständigen Sachverständigenausschüssen "Brandverhalten von Baustoffen". Antragsteller werden im Rahmen des Verfahrens näher informiert.

ETAG 028 Guideline for European Technical Approval of Fire Retardant Products (35 Seiten)

Version June 2012

Antragsformulare

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (3 Seiten)

Stand: Januar 2018; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)

Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten)

Stand: Januar 2018

Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten)

Stand: Juli 2017

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung nach BauPVO (2 Seiten)

Stand: 16. Juni 2022

  • abZ/aBG
  • Z = Neubescheid | E = Ergänzungsbescheid | Ä = Änderungsbescheid | V = Verlängerungsbescheid | G = Geltungsdauer bis
    Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
    von / bis
    Dämmschichtbildende Beschichtung "Brandschutz" zur Ausrüstung von Vollholz und Holzwerkstoffplatten und deren Verwendung als schwerentflammbare Baustoffe

    Remmers GmbH

    Bernhard-Remmers-Straße 13

    49624 Löningen

    Z-56.313-100 Z: 18.06.2021
    G: 22.07.2024
    Mit dem Feuerschutzmittel "Nordtreat NT Deco" beschichtetes Vollholz und Brettsperrholz als schwerentflammbarer Baustoff

    Nordtreat Finnland Oy

    Timpurinkuja 5

    06150 PORVOO

    FINNLAND

    Z-56.313-101 Z: 31.08.2021
    G: 31.08.2023
    Dämmschichtbildende Beschichtung "Sika Pyroplast Wood T" zur Ausrüstung von Vollholz und Holzwerkstoffplatten und deren Verwendung als schwerentflammbare Baustoffe

    Sika Deutschland GmbH

    Kornwestheimer Straße 107

    70439 Stuttgart

    Z-56.313-91 Z: 18.06.2021
    G: 24.06.2024
    Feuerschutzmittel "Adolit BSS 1" für die Imprägnierung von Holz im Kessel-Vakuum-Druck-Verfahren zur Verbesserung des Brandverhaltens

    Remmers GmbH

    Bernhard-Remmers-Straße 13

    49624 Löningen

    Z-56.313-99 Z: 18.05.2020
    Ä + V: 27.05.2021
    G: 27.05.2023

Otto Fechner
Referatsleitung – Brandverhalten von Baustoffen, Brandschutzbeschichtungen

Tel.: +49 30 78730-207
E-Mail: ofe(at)dibt(.)de

Rechtsgrundlagen

Prüfung, Überwachung, Zertifizierung