Feuerschutzmittel für Holz
Feuerschutzmittel dienen der Verbesserung des Brandverhaltens von hiermit ausgestatteten Vollhölzern oder Holzwerkstoffen. Durch die Behandlung mit dem Feuerschutzmittel können die Vollhölzer und Holzwerkstoffe in Bereichen eingesetzt werden, in denen bauaufsichtlich die Verwendung schwerentflammbarer Baustoffe gefordert ist. Die Ausrüstung des Vollholzes oder der Holzwerkstoffe mit dem Feuerschutzmittel kann nachträglich durch Streichen, Spritzen, Tauchen oder Vakuum-Druck-Imprägnierung erfolgen.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten ist hinsichtlich der Erfüllung der bauaufsichtlichen Schutzziele relevant, vgl. hierzu Musterbauordnung (MBO), § 3 und § 14 in Verbindung mit § 26.
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen für Feuerschutzmittel zur Ausrüstung von Holz/Holzwerkstoffen zur Verbesserung des Brandverhaltens, weil es dafür keine Technische Baubestimmung und keine allgemein anerkannte Regel der Technik gibt und die Eignung des Feuerschutzmittels abweichend von den vorgeschriebenen Prüfverfahren zur Erteilung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil C 3, lfd. Nr C 3.4) nachgewiesen werden soll.
Für Feuerschutzmittel können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Bei der Anwendung von Bauarten mit diesen Feuerschutzmitteln sind die einschlägigen Landesbestimmungen entsprechend der MVV TB, Teil A 2.2, lfd. Nr. A 2.2.1.2 (Anhang 4), Abs. 14 zu beachten.
Bitte beachten Sie auch die eingeführten Technischen Baubestimmungen, vgl.
- MVV TB, Teil A 2.2, lfd. Nr. A 2.2.1.2 Bauprodukte und Bauarten "Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen, Verwendung von Bauprodukten, Anwendung von Bauarten; 2016-06"
- MVV TB, Teil A 2.2, lfd. Nr. A 2.2.1.3 Klassifizierte Baustoffe und Bauteile, Ausführungsregeln "DIN 4102-4:2016-05"
National erfolgt die Nachweisführung aufgrund von DIBt-internen Festlegungen nach Beratung im zuständigen Sachverständigenausschüssen "Brandverhalten von Baustoffen". Antragsteller werden im Rahmen des Verfahrens näher informiert.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
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Feuerschutzmittel "Adolit BSS 1" für die Imprägnierung von Holz im Kessel-Vakuum-Druck-Verfahren zur Verbesserung des Brandverhaltens | Remmers GmbH Bernhard-Remmers-Straße 13 49624 Löningen | Z-56.313-99 |
Z:
05.12.2023 G: 05.12.2025 |