Bauprodukte Detail

Metallrohre, ihre Formstücke, Dichtmittel und Armaturen

An Metallrohre, ihre Formstücke, Dichtmittel und Armaturen zur Förderung wassergefährdender Flüssigkeiten werden Anforderungen an die Dichtigkeit und Medienbeständigkeit gestellt, die sich aus dem Wasserrecht ergeben.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen für diese Bauprodukte und Bauarten, wenn sie von den in den Landesverwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen genannten technischen Regeln abweichen (vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der rechten Spalte).

Durch die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen für diese Produkte und Bauarten wird die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt. Dadurch gelten die Produkte und Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.