Sammel-Feuerstätten
Als Sammel-Feuerstätten bezeichnet man Feuerstätten, die ein Medium (in der Regel Heizwasser) erwärmen und das Gebäude über ein Rohrleitungsnetz und Heizkörpern beheizen.
Feuerstätten, die in die Anwendungsbereiche der Gasgeräteverordnung oder Maschinenrichtlinie fallen, dürfen nach den Vorschriften der Länder ohne weiteren Verwendbarkeitsnachweis verwendet werden.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt in diesem Bereich
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, für solche Heizkessel, die nicht von einer harmonisierten Norm oder einer Europäischen Technischen Bewertung erfasst sind, z.B. Heizkessel für feste Brennstoffe im raumluftunabhängigen Betrieb
- allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) für entsprechende Bauarten.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen können ggf. in einem Bescheid (sogenannter Kombi-Bescheid) erteilt werden.
Für Heizkessel, die nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Für solche Produkte mit ETA kann für die Anwendung eine allgemeine Bauartgenehmigung in Betracht kommen.
Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Landesregelungen entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Anhang 4 (Ausgabe 2017/1), bzw. künftig Anhang 14.
Für die Beurteilung der oben genannten Bauprodukte und Bauarten im Rahmen der nationalen Verfahren erstellt das DIBt antragsbezogene Prüfpläne. Grundlage hierfür bilden Zulassungsgrundsätze und vorläufige Prüfprogramme. Hierbei handelt es sich um Zusammenstellungen, die zur Beschleunigung des Verfahrens dienen.
Die Zulassungsgrundsätze und Prüfprogramme in diesem Arbeitsbereich sind nicht veröffentlicht, sondern werden den Antragstellern im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Derzeit sind folgende Zusammenstellungen erarbeitet:
Zulassungsgrundsätze für die Prüfung und Beurteilung von raumluftunabhängigen Feuerstätten für feste Brennstoffe
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 29. November 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Regelungsgegenstand | Antragsteller | Bescheid-Nr. |
Geltungsdauer
von / bis |
---|---|---|---|
Raumluftunabhängige Pelletöfen mit den Bezeichnungen BM 01 "ivo.tec", BM 01-2 "ivo.safe" und BM 01-4 "ivo.smart" | Wodtke GmbH Hirschau Rittweg 55-57 72070 Tübingen | Z-43.11-193 |
Z:
01.07.2022 G: 01.07.2027 |
Raumluftunabhängige Kaminöfen mit wasserführenden Bauteilen "Tolima Aqua Compact 23/558 schwarz und 23/559 gussgrau" sowie "Tolima Aqua Compact II" 23/758" | Olsberg GmbH Hüttenstraße 38 59939 Olsberg | Z-43.11-228 |
Z:
24.11.2021 G: 24.11.2026 |
Raumluftunabhängige Kaminöfen mit wasserführenden Bauteilen mit den Bezeichnung KK 51 W "Giro", KK 51-3 W "Zenon" und KK 51-4 W "CEO" | Wodtke GmbH Rittweg 55 -57 72070 Tübingen | Z-43.11-289 |
Z:
01.07.2022 G: 01.07.2027 |
Raumluftunabhängige Feuerstätte mit der Bezeichnung "BEO 6 kW (RLU)" | Skantherm Wagner GmbH & Co. KG Von-Büren-Allee 16 59302 Oelde | Z-43.11-312 |
Z:
15.03.2023 G: 19.04.2028 |
Raumluftunabhängiger Pelletheizkessel mit der Bezeichnung "Nano PK" mit Nennwärmeleistungen von 6 kW bis 32 kW | HARGASSNER Ges mbH Anton Hargassner Straße 1 4952 WENG ÖSTERREICH | Z-43.11-394 |
Z:
10.10.2024 G: 04.05.2026 |
Kaminofen mit wasserführenden Bauteilen mit der Bezeichnung "ARENA AQUA", "ARENA AQUA II" und "ARENA AQUA 2.0" für den raumluftunabhängigen Betrieb | ORANIER Heiztechnik GmbH Oranier Straße 1 35708 Haiger | Z-43.11-408 |
Z:
07.02.2023 G: 17.11.2026 |
Pellet-Kaminofen für die raumluftunahängige Betriebsweise mit wasserführenden Bauteilen mit der Bezeichnung "Levana Aqua" | Olsberg GmbH Hüttenstraße 38 59939 Olsberg | Z-43.11-415 |
Z:
12.11.2021 G: 19.11.2026 |
Raumluftunabhängige Pelletheizkessel mit den Bezeichnungen PelletsUnit ETA PU, PelletsCompact ETA PC, Pelletskessel ETA ePE sowie Pellets-Brennwertkessel ETA ePE-BW | ETA Heiztechnik GmbH Gewerbepark 1 4716 HOFKIRCHEN ÖSTERREICH | Z-43.11-434 |
Z:
25.07.2023 G: 25.07.2028 |
Raumluftunabhängige Pelletöfen Typ 537.08 und 538.08 mit wasserführenden Bauteilen | HAAS + SOHN OFENTECHNIK GMBH Urstein Nord 67 5412 PUCH ÖSTERREICH | Z-43.11-446 |
Z:
04.05.2023 V: 10.07.2023 G: 10.07.2028 |