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20329 Suchergebnisse
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Z-55.31-513
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton, Polyethylen oder Polypropylen; Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb Typ klärofix® D / klärbox® D für 4 bis 50 EW; Ablaufklasse D
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Z-55.31-384
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton; Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb Typ BatchPLUS® C für 4 bis 50 EW; Ablaufklasse C
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Z-55.31-406
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Polyethylen; Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb Typ "Micro Step XL System Twinblock SBR-Hybrid" für 4 bis 12 EW; Ablaufklasse N
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Z-55.31-407
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Polyethylen; Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb Typ "Micro Step XL System Twinblock SBR-Hybrid" für 4 bis 12 EW; Ablaufklasse C
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Z-54.3-502
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Gusseisen und Edelstahl, bestehend aus einem vorgeschalteten Schlammfang, einem Abscheider Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung und einer separaten Probenahmestelle Coalisator GG
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Z-54.3-517
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem vorgeschalteten Schlammfang, einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung und einer integrierten Probenahmestelle OLEOTOP-PR
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Z-54.3-532
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem vorgeschalteten Schlammfang, einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung und einer separaten Probenahmestelle Coalisator P
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Z-54.3-531
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle Coalisator P
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Z-54.3-545
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle KLsepa.compact
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Z-54.3-537
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten oder separaten Probenahmestelle LPA
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Z-54.3-516
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOTOP
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Z-54.3-515
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOTOP
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Z-54.3-462
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOTOP
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Z-54.3-470
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOTOP plus
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Z-54.3-463
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOTOP
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Z-54.3-495
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Polymerbeton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOTOP Polymer
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Z-54.2-544
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb der Abscheider angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle KLsepa.compact
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Z-54.3-405
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem integrierten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle Integro KA-I
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Z-54.2-506
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Gusseisen und Edelstahl, bestehend aus einem separat vorgeschaltetem Schlammfang, einem Abscheider der Klasse II und einer separaten Probenahmestelle Curator-GG
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Z-54.2-424
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR® Klasse II
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Z-54.2-407
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem integrierten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle Integro BA-I
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Z-54.2-406
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR Klasse II
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Z-17.21-1241
Mauerwerk aus Planhochlochziegeln mit integrierter Wärmedämmung - bezeichnet als Hörl+Hartmann MZ80 G und Hörl+Hartmann MZ90 G Planhochlochziegel - im Dünnbettverfahren mit gedeckelter Lagerfuge
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Z-12.3-156
modifizierte Monolitze (ML-T) -- wachsgeschützte Spannstahllitze St 1660/1860 mit enganliegender PE-HD-Umhüllung -- mit Nenndurchmesser 15,7 mm für die Verwendung in Onshore-Spannbetontürmen
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Überkopfverglasungen
Unter Überkopfverglasungen (auch Horizontalverglasungen) werden Verglasungen mit einem Neigungswinkel von mehr als 10° zur Lotrechten verstanden. Bei Überkopfverglasungen wird davon ausgegangen, dass