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Meine Organisationseinheit und Unternutzer

Der zuerst registrierte, ausstellungsberechtigte Person einer Organisation erhält automatisch die Rolle einer Hauptnutzerin bzw. eines Hauptnutzers (HN). HN verfügen über umfassende Rechte: Sie können über die Benutzerliste weitere Nutzerkonten anlegen, Rechte vergeben oder ändern sowie alle beantragten und erteilten Vorgänge der Organisation einsehen.

Soll die ursprüngliche Person als HN die Rolle der HN bzw. des HN nicht dauerhaft übernehmen, können weitere HN und/oder Nebennutzerinnen bzw. Nebennutzer (NN) angelegt werden. Diese neuen HN können dem ursprünglichen HN anschließend die Hauptnutzungsrechte entziehen.

NN haben eingeschränkte Rechte. Sie können ausschließlich ihre eigenen Vorgänge einsehen.

NN ohne erklärte Ausstellungsberechtigung können keine Registriernummern vergeben.

Sie wurden von einer Hauptnutzerin bzw. einem Hauptnutzer (HN) Ihrer Organisation als Nebennutzerin bzw. Nebennutzer (NN) hinzugefügt. Dann erhalten Sie zunächst eine Bestätigungsmail. Gehen Sie auf die Anmeldeseite zum GEG-Benutzerkonto.

Bitte verwenden Sie immer Ihre persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse + Kennwort). Das jeweilige Konto ist immer personenbezogen. 

Bei der Erstanmeldung auf dem Benutzerkonto muss aktiv einmalig unseren Nutzungsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen zugestimmt werden. Des Weiteren wird die Ausstellungsberechtigung abgefragt. Anschließend ist entsprechend der Erklärung die Vergabe von Registriernummern möglich oder nur die Zahlungsberechtigung.

Grundsätzlich ist ein bestehendes Benutzerkonto personengebunden.

Auch innerhalb von Organisationen bleiben einzelne registrierte Ausstellerinnen und Aussteller als eigenständige natürliche Person nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) berechtigt und verpflichtet.

Es unterliegt der Eigenverantwortung der Nutzerinnen und Nutzer, wie ggf. beim Verlassen des Unternehmens mit dem bestehenden Benutzerkonto verfahren wird.

Sofern Sie für eine andere Organisation tätig werden, empfehlen wir sich über die neue Organisation als neue Nebennutzerin bzw. als neuen Nebennutzer anlegen zu lassen. Der Kontingentzugriff erfolgt dann organisationsgebunden.