Nutzerregistrierung
Ein Benutzerkonto darf ausschließlich von einer ausstellungsberechtigten natürlichen Person für sich bzw. seine Organisation (z. B. ein Unternehmen) angelegt werden. Das bedeutet, dass jede vergebene Registriernummer einer konkreten natürlichen Person zuzuordnen ist.
Die Nutzung eines personengebundenen Benutzerkontos durch mehrere Personen ist unzulässig (Mehr dazu unter Meine Organisationseinheit und Unternutzer).
Unabhängig der Gestaltungsmöglichkeit für Organisationseinheiten bleibt immer jeder einzelne angemeldete Aussteller als eigenständige natürliche Person nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) berechtigt und verpflichtet.
Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, auch nicht an Mitarbeitende der eigenen Organisation.
Es sind der korrekte Vor- und Nachname sowie eine personenbezogene E-Mail-Adresse und postalische Adressdaten zu hinterlegen. Um eventuelle Rückfragen zu erleichtern, ist die Angabe einer Telefonnummer empfehlenswert.
Die Vergabe von Registriernummern für Energieausweise und/oder Klimainspektionsberichte kann nur an ausstellungsberechtigte natürliche Personen erfolgen. Diese Personen sind daher eindeutig mit den vergebenen Registriernummern über die E-Mail-Adresse und den Namen zu verknüpfen (siehe dazu § 98 Abs.1 Satz 4 GEG).
Auf eine Verknüpfung mit einer allgemeinen E-Mail-Adresse wie z. B. “info@...”, “office@...” sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.
Änderungen der Kontaktdaten, wie z. B. der E-Mail-Adresse, der Unternehmensbezeichnung oder der Anschrift, sind unverzüglich und eigenständig über das Benutzerkonto (➔ Benutzerdaten) zu aktualisieren.
Der bei der Registrierung hinterlegte Vor- und Nachname kann nachträglich nicht selbst geändert werden. Eine Namensänderung, z. B. durch Heirat, kann über unser Kontaktformular mitgeteilt werden. Die Änderung wird in diesem Fall von der GEG-Registrierstelle vorgenommen.