Bauprodukte Detail

Behälter aus Metall, einwandig, für wassergefährdende Flüssigkeiten

Einwandige Behälter aus metallischen Werkstoffen (hauptsächlich Stahl) zur ortsfesten Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten gibt es in unterschiedlichen Volumina und Formen.

Häufige Ausführungsvarianten: zylindrisch stehend auf Füßen oder mit Standzarge, zylindrisch liegend auf Sattellagern, kubisch mit ebenen Wänden.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Für Bauprodukte, die nicht in den Anwendungsbereich des harmonisierten Teils der DIN EN 12285-2 fallen, und die zugehörigen Bauarten erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen/allgemeine Bauartgenehmigungen, wenn sie von den in den Landesverwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen genannten technischen Regeln abweichen (vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)).

Durch die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen für diese Produkte und Bauarten wird die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt. Dadurch gelten die Produkte und Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.