Bauprodukte Detail

Leckageerkennungssysteme für Behälter und Rohre

Mit einem Leckageerkennungssystem werden wassergefährdende Flüssigkeit detektiert, die aus Behältern oder Rohren in die Auffangvorrichtung ausgetreten sind. In diesem Fall wird ein optisches und/oder akustisches Signal ausgelöst.

Leckageerkennungssysteme basieren auf unterschiedlichsten Erkennungsmechanismen von einer reinen Flüssigkeitsstanderfassung bis hin zur chemischen Detektion bestimmter Medien.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Leckageerkennungssysteme, die nicht in den Anwendungsbereich des harmonisierten Teils der Norm DIN EN 13160 fallen, i.d.R. in Kombination mit einer Bauartgenehmigung für die Anwendung.

Durch die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen wird die Einhaltung sowohl der bau- als auch der wasserrechtlichen Anforderungen bestätigt. Dadurch gelten die Produkte und Bauarten nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als geeignet.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.