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3550 Suchergebnisse
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Z-55.61-661
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK); belüftetes Wirbel-/Schwebebett, Typ BioFicient+ für 6 bis 10 EW; Ablaufklasse C
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Z-55.61-667
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK); belüftetes Festbett Typ FujiClean FB für 4 bis 17 EW; Ablaufklasse D
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Z-55.31-516
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton, Polyethylen oder Polypropylen; Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb Typ klärofix® D+H / klärbox® D+H für 4 bis 50 EW; Ablaufklasse D+H
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Z-54.3-536
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Polymerbeton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR-PC-OST
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Z-54.3-497
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider Klasse II, einem Abscheider Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem integrierten Schlammfang und mit einer integrierten oder separaten Probenahmestelle SECURON-R
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Z-54.3-486
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOMAX Klasse I
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Z-54.3-484
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle GEO SK plus
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Z-54.3-535
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Polymerbeton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOSMART-PC-OST
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Z-54.3-455
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider der Klasse II, einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb der Abscheider angeordnetem Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle PROTECTON
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Z-54.3-439
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Edelstahl bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordnetem Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle Actron SSR E
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Z-54.3-420
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem separat vorgeschalteten Schlammfang, einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR-CRB Klasse I
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Z-54.3-419
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR® Klasse I
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Z-54.3-418
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR® Klasse I
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Z-54.3-394
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider der Klasse II, einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordnetem Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle Protecton
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Z-54.2-485
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOMAX Klasse II
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Z-54.3-395
Anwendungsbestimmungen und nicht harmonisierte sowie besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung hier: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordnetem Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle G-Klasse economy
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Z-3.16-2219
Portlandkompositzement CEM II/C-M (S-LL) "Mergelstetten" bzw. Portlandkompositzement CEM II/C-M (S-LL) - NA "Mergelstetten" nach DIN EN 197-5
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Z-3.16-2229
Portlandkompositzement CEM II/C-M (S-LL) 42,5 N "Karsdorf" bzw. CEM II/C-M (S-LL) 42,5 N (na) "Karsdorf" nach DIN EN 197-5
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Z-19.15-2006
Stromschienenelement "Schienenelement mit KO-Brandschotte..."
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Z-156.610-722
Fußbodenpaneele nach DIN EN 14041 "Gruppe Linoleumdeckbeläge"
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Z-156.602-299
Synthese-Kautschuk-Bodenbelag nach DIN EN 14041 "noraplan 910"
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Z-15.2-76
Wandbauart mit Schalungssteinen "Brisolit" nach DIN1045:1988-07
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Z-10.49-633
Sandwichelemente nach DIN EN 14509 mit Mineralwolle-Kernwerkstoff zur Anwendung als Außenwand- und Dachbauteile; Typ "Induswall", "Indusroof" und "Archwall"
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Im anlagenbezogenen Gewässerschutz aktiv
Abscheideranlagen für Fette nach DIN EN 1825-1:2004/AC:2006-05 (2 Seiten ) Stand: Juni 2018 pdf-Datei Hinweise zu CE-gekennzeichneten Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1:2005-02 (3 Seiten -
Knapp gefasst: Kurzberichte über Forschungsvorhaben von bauaufsichtlichem Interesse
28.09.2023
: ‘Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620: Teil 1: Anforderungen an den Beton für die Bemessung nach DIN EN 1992-1-1’ (2010) [4] DIN EN 1992-1-1:2011-01 [...] Technical Assessment (EOTA) ermittelt. Die DAfStb-Richtlinie „Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620“ [3] regelt aktuell die Anwendung von Beton mit rezyklierten [...] 67663 Kaiserslautern Lfd. Nr.: 8.37 Die Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton wird in DIN EN 1992-4 [1] für Normalbeton ohne Fasern nach EN 206 [2] geregelt. In Europäischen Technischen Bewertungen