Ihre Suche nach »CE Kennzeichnung fenster«
500 Suchergebnisse
-
Z-55.61-665
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK); belüftetes Festbett Typen FujiClean FA und FujiClean FB für 4 bis 30 EW Ablaufklasse C
-
Z-55.61-661
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK); belüftetes Wirbel-/Schwebebett, Typ BioFicient+ für 6 bis 10 EW; Ablaufklasse C
-
Z-55.61-667
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK); belüftetes Festbett Typ FujiClean FB für 4 bis 17 EW; Ablaufklasse D
-
Z-55.31-516
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton, Polyethylen oder Polypropylen; Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb Typ klärofix® D+H / klärbox® D+H für 4 bis 50 EW; Ablaufklasse D+H
-
Z-54.3-486
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOMAX Klasse I
-
Z-54.3-484
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle GEO SK plus
-
Z-54.3-497
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider Klasse II, einem Abscheider Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem integrierten Schlammfang und mit einer integrierten oder separaten Probenahmestelle SECURON-R
-
Z-54.3-536
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Polymerbeton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR-PC-OST
-
Z-54.3-535
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Polymerbeton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOSMART-PC-OST
-
Z-54.3-420
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem separat vorgeschalteten Schlammfang, einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR-CRB Klasse I
-
Z-54.3-439
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Edelstahl bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordnetem Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle Actron SSR E
-
Z-54.3-419
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR® Klasse I
-
Z-54.3-418
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR® Klasse I
-
Z-54.3-455
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider der Klasse II, einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb der Abscheider angeordnetem Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle PROTECTON
-
Z-54.2-485
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOMAX Klasse II
-
Z-54.3-395
Anwendungsbestimmungen und nicht harmonisierte sowie besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung hier: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordnetem Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle G-Klasse economy
-
Z-54.3-394
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider der Klasse II, einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordnetem Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle Protecton
-
Z-16.7-452
Ausstattung von Gumba-Brückenlagern
-
Z-55.31-517
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton, Polyethylen oder Polypropylen; Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb Typ klärofix® D + P / klärbox® D + P für 4 bis 50 EW; Ablaufklasse D+P
-
Z-54.3-423
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider der Klasse II, einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle OLEOPATOR - CCB AKKUMAT
-
Übergangsregelungen für das ETA-Verfahren
tserklärung in Verkehr bringen und CE-kennzeichnen möchte oder nicht. Das heißt, er kann die ETA auch ohne Leistungs- und Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nutzen. 10 Was geschieht, wenn eine [...] gemacht wurde, kann sie regulär bis 9. Januar 2036 als Grundlage für die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung herangezogen werden, und zwar weiterhin nach den Bestimmungen der BauPVO 2011. Unter diese Regelung [...] mit dem Anwendungsbeginn der novellierten Verordnung nicht mehr für die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung genutzt werden. Wir empfehlen Herstellern, die ETA rechtzeitig vor dem 8. Januar 2026 auf ein -
EOTA: „ETA weiter zentraler Baustein im Bauproduktenrecht“
24.03.2026
Die ETA bleibt ein zentraler Weg zur CE-Kennzeichnung innovativer Bauprodukte. Für Hersteller eröffnet sie einen wichtigen Zugang zum europäischen Markt. Mit der novellierten Bauproduktenverordnung (EU) [...] die Europäische Technische Bewertung (ETA). Gleichzeitig bleibt die ETA ein zentraler Weg zur CE-Kennzeichnung und der europaweiten Vermarktung für Hersteller innovativer und weiterer nicht europäisch genormter -
Z-16.7-447
Ausstattung von mageba-Brückenlagern
-
Z-16.7-450
Ausstattung von Brückenlagern der DB Bahnbau Gruppe GmbH
-
Feuerwiderstandsfähige Luftleitungen
Feuerwiderstandsfähige Luftleitungen, die aus Brandschutzplatten mit CE-Kennzeichnung nach einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) auf der Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD)